Inhalt
ALLRIS - Auszug

08.06.2022 - 3.1 Planänderung der A-20 im Abschnitt Wittenborn -...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hansen verweist auf den beschlossenen und dringend notwendigen Anbau an die Trave-Schule, der ein Bauvolumen von rund 10 Mio. € aufweise. Eine Verlegung der Schule komme dadurch nicht mehr in Betracht, und es müssten größtmögliche Vorkehrungen zum Schutz der Schüler*innen und Lehrer*innen getroffen werden.

 

Herr Evert, Herr Heinrich (Umwelt) und Herr Reichert (Lärm) stellen sich und ihre Aufgabengebiete bei der DEGES vor. Anhand einer Präsentation werden die derzeitigen Planungen erläutert. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Vertreter der DEGES laden dazu ein, auch im Anschluss an die Sitzung gern noch Fragen an sie zu richten.

 

Auf Nachfrage von Frau Sommer erklärt Herr Heinrich, dass die Fahrbahn 17,5 m vom Schulgrundstück entfernt verlaufen werde. Die Lärmschutzwand werde entsprechend dichter an der Grundstücksgrenze stehen, derzeit sei diese mit 9 m Höhe geplant. Die WHO habe ermittelt, dass Menschen sich ab einem Wert von 52 dB (A) durch Lärm belästigt fühlen würden und ab 59 dB (A) Tag und Nacht Erkrankungen möglich seien. Frau Sommer erwidert, dass laut Fachliteratur bereits Lärm ab 48 dB (A) nicht gut auszuhalten sei. Weiter werde bei der Schadstoffermittlung von Messungen im 1. OG ausgegangen, die Schule sei jedoch eingeschossig. Herr Heinrich erklärt, dass es sich um Rechenmodelle handele und in Schulen in der Regel größere Raumhöhen vorliegen als bei Einfamilienhäusern, so dass rechnerisch ein 1. OG ausgewiesen werde.

 

Herr Ahrens erkundigt sich, welche Geschwindigkeiten für die Lärmprognosen zu Grunde gelegt worden seien. Herr Heinrich erläutert, dass zunächst von uneingeschränkter Geschwindigkeit ausgegangen werde und durch Geschwindigkeitsreduzierungen deutliche Verbesserungen beim Lärmpegel erreicht werden könnten. Beispielsweise könne die Geschwindigkeit während der Schulzeiten eingeschränkt werden. Herr Dr. Pranzas möchte wissen, ob die Grenzwerte auch während der Bauphase eingehalten werden können und ob das FFH Gebiet bezüglich der Luftschadstoffe geschützt werde. Herr Heinrich teilt mit, dass im Planfeststellungsverfahren noch nicht bekannt sei, welche Baumaschinen später eingesetzt werden. Auch hier seien aber zeitliche Einschränkungen möglich. Herr Reichert ergänzt, dass bezüglich der Stickstoffbelastungen an drei Stellen Schutzwände vorgesehen seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wersig teilt Herrn Heinrich mit, dass eine Lärmschutzwand über 9 m Höhe technisch kaum zu realisieren sei. Zudem seien bei Geschwindigkeitsreduzierungen geringere Lärmwerte möglich. Durch eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 100 km/h sei eine Reduzierung um 3 dB möglich. Um diesen Wert bei freier Geschwindigkeit zu erreichen, müsste die Fahrzeugmenge halbiert werden. Ein Gestaltungskonzept durch Farben oder Bepflanzungen auf Seite der Schule sei denkbar. Herr Wersig und Herr Hansen weisen darauf hin, dass eine 9 m hohe Wand viele Einbußen bezüglich Sonnenstrahlung und Licht für die Schule bedeute, zumal die Autobahn an der Südseite des Grundstücks verlaufen werde.

 

Herr Berg regt eine Einkragung der Autobahn – analog der A7 im Bereich Stellingen - an. Herr Heinrich sagt eine Prüfung zu. Sollte dies möglich sein, wäre ggf. eine 7,50 m hohe Wand auskömmlich, was die Beschattung des Grundstücks reduzieren würde. Frau Täck lobt, dass die Anregungen aufgegriffen werden und bittet darum, ebenfalls eine komplette Deckellösung zu überlegen. Hierzu teilt Herr Reichert mit, dass dies bereits im Zuge der ersten Planungen untersucht worden sei und nicht in Frage käme.

 

Herr Brunkhorst weist darauf hin, dass hier Kinder mit besonderer Sensibilität beschult werden und fragt nach, ob es niedrigere Grenzwerte gebe. Herr Heinrich teilt mit, dass hier keine Unterscheidungen gemacht werden. Frau Sommer bittet darum, genau zu prüfen, wie der Lärmschutz verbessert werden könne. Die Schüler*innen hätten tatsächlich ganz besondere Bedürfnisse und seien viel schneller abgelenkt, als andere Kinder. Herr Heinrich sagt eine Prüfung zu. Herr Thedens schlägt vor, im Bereich der Schule zuerst die Lärmschutzwand zu bauen und dann die Straßenbaumaßnahmen zu vollziehen.

 

Herr Hartmann weist darauf hin, dass eine mögliche Reduzierung der Entwurfsgeschwindigkeit nicht zu einer Reduzierung der Immissionsschutzmaßnahmen führen dürfe. Denn üblicherweise würden bei einer Reduzierung der Emissionswerte auch die Schutzmaßnahmen entsprechend reduziert werden, da aus wirtschaftlichen Gründen Schutzmaßnahmen in der Regel nur in dem Umfang geplant werden, wie es zur Einhaltung der Grenzwerte notwendig ist. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der betroffenen Schule sollte aber angestrebt werden, die Grenzwerte in diesem speziellen Fall nicht nur einzuhalten, sondern sogar zu unterschreiten.

 

Herr Heinrich erklärt auf Nachfrage von Herrn Hansen, dass der Grenzwert jeweils vor dem Fenster berechnet werde. Ein geschlossenes Fenster reduziere den Lärm um 27 – 30 dB, ein gekipptes um 15 dB. Frau Sommer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zu Corona-Zeiten ständig gelüftet werden müsse.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Nachgang zu der Sitzung teilt die DEGES mit, dass der dargestellten Lärmschutzprognose eine Verkehrsmenge von 29.700 Fahrzeugen pro Tag mit einem LKW-Anteil von 12,5 % tagsüber und 22,6 % nachts zugrunde liegt.

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen