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ALLRIS - Auszug

02.03.2022 - 3.5.4 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Di...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Hansen stellt den Antrag vor. Herr Weber erkundigt sich nach den Kosten und welche Strecken betroffen seien. Er schlägt vor, eine Vergabe an ein Privatunternehmen vorzunehmen. Herr Hansen erklärt, dass es um Alltagsrouten gehe. Die Zuständigkeiten seien oft nicht klar geregelt, die Kommunen seien meist nur bis an die Ortsgrenze zuständig, dahinter wechsele die Straßenbaulast zum Kreis, Land oder Bund.

 

Herr Schrenk weist darauf hin, dass der Prüfauftrag personelle Ressourcen binde. Zur Zeit sei der Bau von Radwegen im Fokus, hier handele es sich um eine zusätzliche Aufgabe. Beschwerden von Radfahrer*innen an Kreisstraßen würden dem Kreis nicht vorliegen und es müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Herr Blumhagen ergänzt, dass der WZV die Radwege 2x jährlich reinige und bei Bedarf auch Schnee räume. Zudem gebe es eine Vereinbarung zwischen dem WZV und dem LBV für die Schneeräumung von Radwegen in der Baulast des LBV. Wenn der WZV nun flächendeckend die Radwege räumen soll, werde voraussichtlich die rechtzeitige Räumung der Kreisstraßen auf der Strecke bleiben. Der Antrag stelle die Verwaltung und den WZV vor Umsetzungsprobleme.

Herr Blumhagen stellt klar, dass die Kommunen zwar bis zur Ortsgrenze für die Räumung der Radwege verantwortlich seien, diese Pflicht jedoch grundsätzlich per Satzung auf die Eigentümer / Anlieger übertragen. Die Verkehrssicherungspflicht kann innerorts nur durch diese Übertragung sichergestellt werden. Eine Umsetzung durch die Gemeinden wäre aus finanzieller Sicht in der Regel nicht möglich.

Seitens Herrn Hansen wird bestätigt, dass die Beschwerden sich hauptsächlich auf die Radwege in der Baulast des LBV beziehen.

 

Herr Wersig schlägt vor, den Antrag in den Radverkehrsrat zurückzugeben und dort für Landes- und Bundesstraßen zu konkretisieren. Herr Barkowsky schließt sich dem an und erklärt, dass der Prüfauftrag aufwändig wäre. Herr Brauer bittet darum, vor solchen Antragstellungen mit der Verwaltung zu sprechen um zu klären, was ggf. schon geleistet werde. Dies könnten auch Vertreter*innen des Radverkehrsrats übernehmen, so dass im Ausschuss viel Zeit gespart werden könne. Herr Hansen erklärt, dass personelle Ressourcen geschaffen werden müssen, um auch Prüfaufträge abarbeiten zu können. Es handele sich um einen Vorschlag aus dem Radverkehrsrat, der durch eine Fraktion beantragt werden müsse. Herr Weber erinnert daran, dass eine politische Mehrheit beschlossen habe, dass der Radverkehrsrat keine Anträge in den Ausschüssen stellen kann. Der WZV sei bereits mit der Reinigung beauftragt und führe diese auch durch. Dass dieses nach Stürmen nicht überall gleich am nächsten Tag erfolgen kann, sei klar. Er halte diesen Antrag für obsolet.

 

Herr Hansen stellt den Antrag zurück und kündigt an, diesen nach erneuter Beratung im Radverkehrsrat neu zu stellen.

 

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Anlagen zur Vorlage