02.03.2022 - 3.1.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.1
- Datum:
- Mi., 02.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wasser-Boden-Abfall
- Bearbeitung:
- Carmen Jensen-Schmidt
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Axmann stellt dar, dass es sich um das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises handele und die Aufgabe auf den WZV übertragen wurde. Es handele sich um eine gemeinsame Ausarbeitung von Kreis, WZV und der Stadt Norderstedt.
Frau Prof`in Täck dankt Herrn Axmann und Frau Oguz für die erteilten Auskünfte und teilt mit, dass die Punkte zur Sperrmüll- und Grünabfuhr in dem überarbeiteten Antrag (s. „Änderungsantrag zum Ergänzungsantrag – Tischvorlage“ als Anlage zur Sitzung) nicht mehr enthalten seien. Die Anträge zur Deponie und zur Wertstofftonne bleiben dagegen bestehen. Dem Schlechtgas der Deponie solle Erdgas beigemischt werden, dies könne die Fraktion aus Klimaschutzgründen und der derzeitigen Situation nicht unterstützen. Hier seien alternativ und zumindest perspektivisch Biomethan oder Wasserstoff möglich. Dies solle im Konzept verankert werden. Für den Rückbau der Deponie solle bis 2026 eine Machbarkeitsanalyse erstellt werden. Herr Axmann erläutert, dass bisher kein Erdgas beigemischt werde, weil das Deponiegas noch auskömmlich sei. Methan sei ebenfalls sehr umweltschädlich. Die Beimischung von Erdgas sei ggf. nur in sehr geringem Umfang notwendig.
Auch Herr Weber hält den Antrag in Hinblick auf die Wertstofftonne für wichtig. Die Einführung sei vor einiger Zeit vom Kreistag beschlossen worden und es gelte nun zu verhindern, dass die Einführung über 2026 hinaus verschoben wird. Hierzu erklärt Herr Axmann, dass die Einführung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen worden sei. Zur Zeit werde beim WZV primär an der Umstellung von Entgelten auf Gebühren gearbeitet, weil auf Entgelte ab 01.01.2023 Umsatzsteuer zu zahlen sei, die auf die Bürger*innen umgelegt werden müssten. Die Einführung der Wertstofftonne sei ebenfalls arbeitsintensiv, weil viele Gespräche und Verhandlungen notwendig seien. So erfordere die Abfuhr von Tonnen eine andere Logistik, als die von Säcken. Außerdem dürften in den Tonnen andere Stoffe entsorgt werden.
Herr Axmann führt weiter aus, dass im Falle der Anlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen eine bessere Trennung der Materialien möglich sei. Bei der Abholung mit dem Pressmüll-LKW werde alles zusammen entsorgt, und wiederbenutzbare Gegenstände („re-use“) könnten nicht separiert werden. Die Abholung sei personalintensiv und damit teuer. Künftig müsse für Abholung ein Kostenanteil bezahlt werden.
Frau Jensen-Schmidt weist darauf hin, dass genau geschaut werden müsse, was das Abfallwirtschaftskonzept beinhalten müsse. Gebührenhöhen seien zum Beispiel nicht Bestandteil. Herr Schrenk warnt zudem davor, konkurrierende Beschlüsse zur Verbandsversammlung als Gremium der Selbstverwaltung zu fassen. Es würden ggf. Umsetzungsprobleme entstehen, weil die Aufgabe an den WZV übertragen wurde. Zur Wertstofftonne führt er aus, dass eine Umsetzung vor dem 01.01.2026 nicht möglich sei. Die Verbandsversammlung strebe diesen Termin an, somit sei kein Beschluss der Kreisgremien notwendig. Zur Deponie schlägt er vor, einen Prüfauftrag an den WZV zu erteilten. Herr Axmann könne die Kosten dafür ermitteln. Somit könne das Abfallwirtschaftskonzept wie vorgelegt und ohne Änderungen beschlossen werden.
Frau Prof. Täck entgegnet, dass laut Abfallwirtschaftskonzept die Vorbereitungen für die Wertstofftonne bis 01.01.2026 abgeschlossen sein sollen. Laut Antrag solle die Tonne zu diesem Termin eingeführt werden. Die Antragspunkte zum Grünabfall und Sperrmüll können entfallen.
Frau Berger stellt den Antrag der Fraktion WI-SE vor und bezieht sich auf die dort gestellten Fragen. Frau Oguz erläutert zu Frage 1, dass die Verbandsversammlung am 30.08.2021 einen Beschluss gefasst habe und die Umsetzung zum 01.01.2023 erfolgen werde. Herr Axmann ergänzt, dass eine leerungsabhängige Leistungsgebühr eingeführt werden solle, die das Ziel der Reduzierung des Restabfalls habe. Es sei festgestellt worden, dass die Menge des Restabfalls im Kreis Segeberg deutlich höher liege, als bei anderen Entsorgern. Künftig hätten Bürger*innen Einfluss auf die Gebührenhöhe. Hierfür werde es ein Tonnenchipsystem geben. Die Gebührenhöhen werden dann voraussichtlich im unteren Mittelfeld im Vergleich zu anderen Entsorgern liegen.
Frage 2 beantwortet Herr Axmann damit, dass die Prüfung des Standortes integrativ erfolge. Segeberg und Tensfeld seien potentiell geeignet. In der Juni-Sitzung des UNK sei eine detaillierte Vorstellung geplant. Das Abfallwirtschaftskonzept sei von dieser Frage jedoch nicht betroffen.
Frau Berger zieht den Antrag aufgrund der Beantwortungen insgesamt zurück. Herr Hansen bittet darum, Fragen künftig früher zu stellen, damit die Verwaltung und/oder der WZV mehr Vorbereitungszeit hätten. Zudem könne das zur Verkürzung der Sitzungen beitragen.
Herr Hansen lässt zunächst über die Punkte 1 und 4 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes inklusive der beschlossenen Änderungen gemäß Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (s. DrS/2022/040-1) für den Zeitraum 2022 – 2026 und befürwortet die Umsetzung durch den Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg und die Stadt Norderstedt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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