15.02.2022 - 3.4 Schulentwicklungsplan (SEP) Inklusion - Förderz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Datum:
- Di., 15.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Lisa Marie Heilmann
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Brunkhorst und Herr Wagner danken Frau Vernal für die Erstellung des Schulentwicklungsplans Inklusion. Herr Wagner teilt mit, dass er sich Handlungsempfehlungen für die Politik erhofft habe.
Frau Vernal erklärt, dass vieles bei der Erstellung aufgefallen sei. Empfehlungen würden künftig noch folgen. Herr Füller ergänzt, dass ein Schulentwicklungsplan Inklusion landesweit neu sei. Hierdurch werde eine Grundlage für weiteres Handeln geschaffen. Das erste Thema werde voraussichtlich die Schulbegleitung im Bereich OGS sein.
Herr Dr. Holtz dankt ebenfalls für die geleistete Arbeit. Er weist auf Schreibfehler auf S. 193 hin. Hier sei die Grundschule in Wahlstedt (Helen-Keller-Schule) in unterschiedlichen Schreibweisen genannt, auch die Internetadresse sei nicht korrekt.
Herr Brunkhorst erkundigt sich, ob ein Trend erkennbar sei, dass wieder mehr Kinder an Förderzentren angemeldet werden, statt inklusiv in den Regelschulen. Herr Füller verweist darauf, dass dies vermutlich darauf zurückzuführen sei, dass es in den Regelschulen nicht genug Lehrerstunden für die inklusive Beschulung gebe. Hierauf würden Eltern reagieren. Der Trend im Bildungsministerium sei leider weiter rückläufig. Wie sich die Schülerzahlen weiter entwickeln, bleibe abzuwarten.
Herr Hansen stellt den Ergänzungsantrag vor und erläutert, dass der Autobahnbau in der jetzigen Planung massive Einschnitte für die Trave-Schule bedeute. Die Trasse sei nur 5 m am Grundstück vorbei geplant und es sei immens wichtig, als Schulträger frühzeitig in die Planungen einzugreifen bzw. Hinweise zu geben. Dies könnte ein späteres Klageverfahren vermeiden, was den Bau weiter verzögern würde. Lehrer und Schüler wären durch Lärm und Feinstaub massiv belastet, zumal diese sich durch die OGS viele Stunden am Tag dort aufhalten.
Herr Wenzel teilt mit, dass Herrn Hartmann, Kreisplanung, folgende Einschätzung abgegeben habe:
„Die geplante Trasse der A20 verläuft im Bereich der Trave-Schule in einem sehr schmalen Korridor zwischen Schule im Norden und dem streng geschützten FFH-Gebiet Travetal im Süden, was für die Trassenplanung kaum Spielräume bietet. Der FFH-Schutz resultiert aus bindendem EU-Recht und ist im Rahmen der Entwurfsplanung nicht abwägungsfähig. Der jetzt informell gezeigte Entwurf resultiert mit seiner leichten Verschiebung nach Norden aus dem Umstand, dass anders dem strengen FFH-Schutzregime nicht entsprochen werden könnte.
Ein Abrücken der Trasse von der Trave-Schule müsste also zwangsläufig zu einer unzulässigen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes führen und wäre daher rechtlich gar nicht planfeststellungsfähig. Die Beeinträchtigung des FFH-Gebietes durch den alten Trassenverlauf war einer der Gründe, warum die Planung vom BVerwG im November 2013 beanstandet wurde. Das Gericht hatte dem Planungsträger gerade aufgetragen, dem FFH-Schutz besser Rechnung zu tragen.
Ein Beschluss des BKS aus einseitiger Sicht des Schulträgers bringt uns als Kreis daher nicht weiter. Dazu gehört mindestens auch die fachliche Sicht des UNK, der den FFH-Schutz zu vertreten hätte. Im Ergebnis wäre für die Gesamtposition des Kreises zwischen diesen widerstreitenden Interessen abzuwägen, wobei der FFH-Schutz aus meiner Sicht hier aufgrund seiner bindenden Rechtsstellung klar den Vorrang hat.
Eine angemessene Berücksichtigung beider Belange wäre nur bei Verzicht auf den Autobahnbau gegeben. Dies wiederum widerspräche den Grundsatzbeschlüssen des KT zum Weiterbau der A20.“
Herr Mann spricht sich dafür aus, das Beteiligungsverfahren abzuwarten. Zudem erklärt er, dass der 1. Teil des Antrags nicht nur redaktionelle Änderungen beinhalte und der 2. Teil nichts mit dem Schulentwicklungsplan zu tun habe. Somit könne hierüber nicht abgestimmt werden, weil es keinen entsprechenden Tagesordnungspunkt gibt. Auch Herr Thedens vertritt diese Auffassung. Er erkundigt sich, ob bei den Planungen bereits ein Deckel – ähnlich wie bei der A 7- geprüft worden sei.
Laut Herrn Wagner sei es gut, wenn die Interessen des Schulträgers und der Schule wahrgenommen würden. Die Grundstücksfläche sei nach den geplanten Anbauten extrem vollgebaut, so dass sich aus seiner Sicht die Frage stelle, ob das Grundstück langfristig für die Schule geeignet sei. Er schlägt einen Grundsatzbeschluss vor, die Schule zentrumsnäher zu bauen und mit dem Bund entsprechende Verhandlungen zu führen. Frau Dr. Künzel begrüßt dieses Vorgehen und erklärt, es dürfe nicht Naturschutz gegen Kinderschutz abgewogen werden. Herr Brunkhorst erinnert daran, dass eine Lage im Grünen durchaus Vorteile für die Schüler habe, eine zentrale Lage habe aber für die Mobilität große Vorteile.
Frau Terschüren gibt bekannt, dass 2012 die Trassenführung der A 20 in unmittelbarer Nähe zur Schule gar nicht thematisiert worden sei. Der von Herrn Hansen genannte Planungsentwurf sei noch informell kommuniziert worden. Sie rate dazu, Bedenken im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einzubringen, wenn konkrete Fakten vorliegen.
Herr Brunkhorst fasst die Ausführungen der Verwaltung folgendermaßen zusammen: Sobald vollständige Planungsunterlagen der DEGES zur veränderten Trassenführung der A20 im Abschnitt zwischen Wittenborn und Weede vorliegen, wird die Kreisverwaltung die zuständigen Fachausschüsse davon unterrichten. Die Verwaltung wird im formellen Beteiligungsverfahren das Erfordernis eines unbeeinträchtigten Schulbetriebes an der Trave-Schule einbringen.
Herr Hansen zieht den 2. Punkt des Antrags zurück. Herr Brunkhorst lässt über Punkt 1 abstimmen.
Beschlussvorschlag:
- Dem Schulentwicklungsplan (SEP) Inklusion – Förderzentren und Förderlandschaft im Kreis Segeberg 2021 wird in der Fassung des Standes Januar 2022 zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Sachständen auf Basis dieses Schulentwicklungsplanes (SEP) Inklusion – Förderzentren und Förderlandschaft Kreis Segeberg 2021 abzugeben.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am
Text des Schulentwicklungsplanes (SEP) Inklusion – Förderzentren und Förderlandschaft im Kreis Segeberg 2021 und bei Bedarf erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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278,2 kB
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