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ALLRIS - Auszug

21.01.2021 - 3.1 Richtlinie zur Förderung gastronomischer Betrie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kowitz bedankt sich bei der Verwaltung und der WKS sowie der DEHOGA für die gute Zusammenarbeit und die schnelle Erarbeitung der Richtlinie. Er regt an, den Passus in Ziffer 4 mit der Häufigkeit der Veranstaltungen von 12x/Jahr auf 6 bis 8x/Jahr zu ändern. Weiter solle die Antragsfrist vom 30.4. auf den 31.5. verlängert werden und die Anforderung eines Verwendungsnachweises sollte beibehalten werden, um spätere Überprüfungen durchführen zu können.

 

Auch Herr Schuchardt bedankt sich für die sehr gute geleistete Arbeit. Er weist auf die Definition der Saalbetriebe hin und dass Hotelbetriebe ebenfalls betroffen seien, da keine Feiern mehr stattfinden. Er halte die Definition in Ziffer 4, dass Räumlichkeiten „und/oder“ Technik vorgehalten werden müsse, für nicht korrekt, da so auch Betriebe, die nur Technik vorhalten, ebenfalls antragsberechtigt seien. Auch er spricht sich dafür aus, nicht auf den Verwendungsnachweis zu verzichten. Frau Raad regt an, das Erfordernis des Steuerberaters (Ziff. 7.2.1) zu streichen, um die Beantragung so schnell und einfach wie möglich zu halten.

 

Frau Lessing warnt davor, den sehr guten Verwaltungsvorschlag nun kleinteilig auseinanderzunehmen. Die Richtlinie sei in den Fraktionen so diskutiert worden und es solle unbedingt an diesem Abend ein Beschluss gefasst werden. Wenn diverse Änderungen erfolgen, müsste ggf. eine erneute Diskussion in der Fraktion erfolgen. Herr Kowitz hält die bisher erfolgte Diskussion für in Ordnung, er sehe aber auch das Erfordernis, in dieser Sitzung einen Beschluss zu fassen. Frau Lessing regt daraufhin an, das von der CDU beantragte Wort „Zuwendungsberechtigte“ unter Ziffer 4 zu streichen, da dieses obsolet sei. Weiter spricht sie sich dafür aus, die Häufigkeit der Veranstaltungen konkret auf 6 festzulegen und den Zusatz „kommunalpolitisch“ zu streichen, da dieses nicht in den Fraktionen beraten worden sei. Die Streichung der „Technik“, wie von Herrn Schuchardt angeregt, trage sie mit.

 

Der Landrat gibt zu bedenken, dass die gewählten 12 Veranstaltungen nicht gleichbedeutend mit 1 Veranstaltung im Monat seien. Es könnten auch saisonale Veranstaltungen in kompakten Zeiträumen sein. Die Beantragung über einen Steuerberater sei schnell zu realisieren, weil die Zahlen aus Januar 2020 dort ohnehin vorliegen. Die Antragsfrist bis 30.04. sei notwendig, um die Auszahlungen bis 30.06.2021 veranlasst zu haben. Herr Wrage ergänzt, dass das Datum 30.04. von der Bundesregierung vorgegeben sei. Auch wenn die Verwendungsnachweise nur in begründeten Fällen angefordert werden sollen, müsse die Grundlage, dies tun zu dürfen, in der Richtlinie stehen.

 

Herr Frank bedankt sich für die Bereitschaft, die Gastro-Betriebe zu unterstützen. Die Betriebe mit Saalbetrieb seien von den Schließungen am meisten betroffen, da keine Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungen, Konfirmationen usw. möglich waren. Die Förderung sei im Land einmalig und zur Erhaltung der Saalbetriebe sehr wichtig.

 

Frau Grote fasst zusammen, dass folgende Änderungen zu beschließen seien:

 

-         Die Veranstaltungen gem. Ziff. 4 werden auf „mindestens 6“ festgelegt

-         Das Wort „Zuwendungsberechtigte“ in Ziff. 4 gem. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird gestrichen

-         „Kommunalpolitische Veranstaltungen“ gem. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird in Ziff. 4 gestrichen, der Satz wird um „sonstige Veranstaltungen“ ergänzt

-         Der Passus „Technik“ wird in Ziff. 4 gestrichen.

-         Ziff. 7.2.3 wird geändert „ein Verwendungsnachweis ist auf Anforderung einzureichen“

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die „Richtlinie zur Förderung gastronomischer Betriebe mit Saalbetrieb oder musikalischen Angeboten im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie“ in der vorgelegten Fassung (ohne Anlage 2) inklusive der in der Sitzung besprochenen Änderungen.

 

 

 

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