02.12.2021 - 48 Antrag der Fraktion B 90 / Die Grünen zur Übera...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 48
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 02.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- L Azubi
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hansen erläutert, dass der erste gestellte Antrag im letzten Kreistag aufgrund von notwendigen rechtlichen Prüfungen zurückgezogen worden sei und nun neu gestellt werde.
Herr Flak stellt in Frage, ob der Radverkehrsbeirat tatsächlich ein Beirat nach § 42a der Kreisordnung (KrO) sein bzw. werden soll. Er halte die Gruppe der Radfahrer für schwer abgrenzbar und zudem nicht gesellschaftlich relevant. Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden beispielsweise klar am Alter ermittelt.
Herr Stasinopoulos erklärt, dass die CDU-Fraktion einen Prüfauftrag an die Verwaltung für obsolet halte. Es gebe eine Vielfalt an Fraktionen, die sinnvolle Anregungen aus dem Radverkehrsbeirat aufgreifen und in einem Antrag in die Ausschüsse und den Kreistag bringen können. Der Radverkehrsbeirat leiste gute Arbeit, aber diesen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte er für Lobbyismus. Frau Berger widerspricht dem. Die Radfahrer seien sehr wohl eine gesellschaftlich relevante Gruppe mit zunehmender Anzahl. Das Fahrrad sei vielfach das einzige Fortbewegungsmittel, besonders für Kinder und Jugendliche. Auf Nachfrage von Herrn Flak erläutert sie, dass jeder Radfahrer zur Gruppe der Radfahrer gehöre und dies nicht an einer bestimmten Häufigkeit der Nutzung oder gefahrenen Kilometern festgemacht werden könne.
Herr Kowitz gibt zu bedenken, dass der Radverkehrsbeirat ein gut funktionierendes Gremium mit unterschiedlichsten Mitgliedern sei. Wenn dieses Gremium ein Beirat nach § 42a KrO werde, müssten die Mitglieder gewählt werden und die Vielfalt würde entfallen. Er beantragt, die Passage mit dem Verweis auf § 42a KrO zu streichen.
Frau Lessing verweist darauf, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsamt des Kreises veranlasst habe und die Satzung in der bisherigen Form nicht rechtens sei. Im Hauptausschuss sei der untere Teil des Beschlussvorschlags gestrichen worden. Herr Hansen fasst zusammen, dass es sich laut Rechtsamt bei Radfahrern um eine gesellschaftlich relevante Gruppe handele, so dass dieser Punkt unstrittig sei. Die Satzung solle nun rechtskonform gestaltet werden und ein Antrags- und Rederecht für den/die Vorsitzende/n in den Fachausschüssen beinhalten.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verweise auf § 42 a Kreisordnung aus der Satzung zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 20 |
|
| 20 |
SPD |
| 10 | 1 | 11 |
B 90/ Die Grünen |
| 8 |
| 8 |
FDP |
| 3 |
| 3 |
AfD | 4 |
|
| 4 |
WI-SE |
| 2 |
| 2 |
Freie Wähler | 2 |
|
| 2 |
Die Linke |
| 2 |
| 2 |
Gesamt | 26 | 25 | 1 | 52 |
Beschluss:
Die Verwaltung wird mit der Überarbeitung der Satzung des Radverkehrsbeirates beauftragt. Der Radverkehrsbeirat soll nicht einem Beirat nach § 42a der Kreisordnung entsprechen. Ferner wird die Verwaltung gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,9 kB
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