25.11.2021 - 3.27 Basisförderung Schul-IT Dienstleistungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.27
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Informations- und Kommunikationsmanagement
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Grote weist darauf hin, dass sie mit einigen Schulverbänden gesprochen habe. Diese hätten inzwischen Unternehmen beauftragt, die diese Arbeiten leisten, so dass der Kreis nicht tätig werden müsse.
Herr Füller erklärt, dass die Stellen zum Sommer 2021 besetzt worden seien. Der Digitalpakt bestehe seit 2019, so dass die Schulen vorübergehend von Firmen betreut wurden. Für die Ersteinrichtung sei dies eine gute Lösung gewesen, allerdings gehe es jetzt darum, das Netz zu betreiben und sicher zu halten. Das Land habe neue Endgeräte zur Verfügung gestellt, die aber seitens der Schulen nicht eingerichtet und in Betrieb genommen werden können. Hier sei Unterstützung durch den Kreis gefragt.
Auf Nachfrage von Frau Hahn-Fricke erläutert Herr Füller weiter, dass die Vorlage erst kurzfristig erstellt werden konnte uns somit nicht im BKS beraten wurde. Es gehe um die Basisförderung in Höhe von 200.000 €. Zunächst sei die Ausstattung erforderlich, dann könnten Angebote erfolgen. Herr Schuchardt fasst zusammen, dass die Idee dahinter sei, dass alle Schulträger im Kreis auf dem gleichen Stand seien. Deshalb sei es wichtig, dass der Kreis hier koordiniere.
Herr Flak äußert, dass seitens der AfD bereits im letzten Jahr befürchtet wurde, dass eine Konkurrenz zu privaten Anbietern entstehe. Die IT sei sehr schnelllebig und wenn 5.000 Geräte ausgetauscht werden müssen, dauere die Einrichtung durch den Kreis sehr lange. Herr Füller klärt auf, dass die Basisförderung für Pilotprojekte an mehreren Schulen gedacht sei. Die Technik solle aufgebaut, administriert und gepflegt werden. Es sei notwendig, die Bedarfe zu skalieren. Im ersten Schritt werden 2022 die Kosten ermittelt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg fördert die Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für Schul-IT Dienstleistungen ab 2022 mit 200.000 €. Die Mittel sind im Haushaltentwurf für 2022 nicht enthalten und müssen über die Änderungsliste eingeworben werden. Die Förderung soll zur Feststellung der Bedarfe und zur Unterstützung der Kreis-Kommunen bei der Schuldigitalisierung im Rahmen von Schul-IT Dienstleistungen dienen. Mit dem Auslaufen der Antragsfrist zum DigitalPakt Schule zum 31.12.2022 ist eine schnelle Umsetzung erforderlich. Dabei stehen die fachliche Beratung der Schulträger und Schulverbände sowie die technische Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen im Vordergrund.
Die 2021 neu geschaffene Fachabteilung Schul-IT Dienstleistungen beim Kreis Segeberg (gemäß DrS/2020/251) kann zu Unterstützung einzelner Schulträger oder eines Schulverbandes auch administrative Aufgaben zur Wartung und zum Support übernehmen, wenn dies zur erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung der Schuldigitalisierung inklusive Service und Support Strukturen beitragen kann.