17.11.2021 - 4.1 Aufbau eines kommunalen Netzwerkes zum nachhalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mi., 17.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Ahrens fragt, wie das Flächenmanagement in der Praxis aussehen solle. Er äußert sich kritisch über die Stelle, da zunächst eine längere Einarbeitungsphase erfolgen und Kontakte geknüpft werden müssen. Die Gemeinden könnten sich durch das Flächenmanagement in ihren Planungshoheiten eingeschränkt fühlen.
Herr Hartmann erklärt, dass es sich um eine bestehende Aufgabe handele, bei der die Gemeinden beraten und unterstützt werden sollen. Eine Einschränkung der Gemeinden bestehe nicht. Seit 1980 seien 13 % der landwirtschaftlichen Fläche verloren gegangen. Da es sich um eine endliche Ressource handele, sei ein baldiges Einhalten dieses Prozesses erforderlich.
Frau Spörel teilt mit, dass die WKS viel Arbeit für die gewerblichen Baulandpotentiale geleistet habe. Sie sehe Überschneidungen. Herr Hartmann stellt dar, dass die Arbeit bereits in den Gemeinden geleistet werde und die Stelle solle diese unterstützen. Außerdem werde es eine Zusammenarbeit mit der WKS und den örtlichen Wirtschaftsförderern geben.
Herr Pütz gibt zu bedenken, dass die Stelle mit E 11 ausgeschrieben sei, was ein Einstiegsgehalt von 3.750 € bedeute. Für diese Besoldung werde es wenig Bewerber geben. Herr Hartmann erklärt, dass die Eingruppierung vom Land vorgegeben wurde. Herr Schrenk teilt mit, dass der Kreis viele und motivierte gute Mitarbeitende habe, die nach E 11 eingruppiert seien.
Frau Hahn-Fricke erinnert daran, dass geförderte Stellen später oft verstetigt werden. Weiter wüssten Städte und Gemeinden selber, wo sich Bauland befinde, daher sei die Stelle unnötig. Herr Flak schließt sich dem an und stellt dar, dass er durch die zusätzliche Stelle einen erhöhten Bürokratieaufwand für die Gemeinden erwarte und sich Prozesse für z. B. Flächennutzungspläne weiter verlängern werden. Herr Pütz ergänzt, dass er kein Stellenprofil erkennen könne. Er halte die Stelle ebenfalls nicht für notwendig.
Herr Schuchardt hätten die Argumente von Herrn Hartmann überzeugt und er finde, dass die Aufgabe übergemeindlich nötig sei. Das Tarifmodell im öffentlichen Dienst sei ein generelles Problem, das nicht zu ändern sei. Er werde für Alternative 1 stimmen. Herr Dr. Pranzas schließt sich dem an, weil Bodenschutz auch Klimaschutz bedeute. Die Flächenversiegelung müsse eingedämmt werde. Auch er spricht sich für Alternative 1 aus.
Herr Ahrens erklärt, dass jede Kommune über einen Dorf-/ bzw. Stadtentwicklungsplan verfüge. Diese Entwicklungspläne und auch die B-Pläne werden ohnehin beim Kreis zur Stellungnahme vorgelegt. Weiter seien bei den Planungen oft Büros involviert, die die Probleme im Blick hätten. Er halte die Stelle nicht für erforderlich.
Herr Hartmann bestätigt auf Nachfrage von Herrn Demmler, dass die Beratungsleistungen für die Kommune kostenfrei wären.
Herr Schrenk merkt an, dass es um die Endlichkeit einer Ressource gehe und dies ein Versuch des Landes sei, dem etwas entgegen zu setzen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Unter der Voraussetzung der Förderung durch das Land Schleswig-Holstein entsprechend der Richtlinie vom TT.MM.JJ wird
Alternative 1: für die Jahre 2022-2026 eine E11-Planstelle für das nachhaltige Flächenmanagement im FD 61.00 eingerichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 4 |
| 4 |
SPD |
| 3 |
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 1 |
| 1 | 2 |
FDP |
|
|
|
|
AfD |
| 1 |
| 1 |
WI-SE |
| 1 |
| 1 |
Gesamt | 1 | 9 | 1 | 11 |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Unter der Voraussetzung der Förderung durch das Land Schleswig-Holstein entsprechend der Richtlinie vom TT.MM.JJ wird
Alternative 2: für die Jahre 2022-2024 eine E11-Planstelle für das nachhaltige Flächenmanagement im FD 61.00 eingerichtet, die bei erfolgreicher Evaluierung um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,5 kB
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