16.11.2021 - 3.1.6 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.6
- Datum:
- Di., 16.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bonse dankt der Verwaltung für die zügige Umsetzung des Antrags. Er erläutert, dass 2017 zunächst ein Antrag für die Dachsanierung gestellt worden sei. Dann seien die Lüftungsanlage und Brandschutzauflagen hinzugekommen. Im Mai habe der Kreis eine Förderzusage in Höhe von 20% = 320.000 € der Baukosten (1,6 Mio. €) gegeben. Durch Corona seien verspätet Entscheidungen seitens der Stadt erfolgt, inzwischen seien die Baukosten um 45% gegenüber der Ausschreibung gestiegen. Er bittet deshalb um weitere Mittel zur Finanzierung der Baumaßnahmen. Es handele sich beim Theater um ein Leuchtturmprojekt, das nicht nur für die Stadt Wahlstedt wichtig sei.
Auf Nachfrage von Frau Berger teilt Herr Bonse mit, dass seitens der Theaterakteure alle motiviert seien und es Zeit werde, dass wieder Aufführungen stattfinden können.
Frau McGregor weist darauf hin, dass für 2022 nicht der volle Betrag von 605.000 € bzw. 440.000 € (je nach Beschlussvariante), sondern für einen Teil eine Verpflichtungsermächtigung für 2023 eingestellt werde.
Herr Mann erklärt, dass die CDU das Theater Wahlstedt für sehr wichtig halte. Er spricht sich für Beschlussvariante b) aus. Auch Herr Wagner hält diesen Kompromiss für tragbar, da Variante c) eine Förderung über die Richtlinie hinaus bedeuten würde. Frau Berger favorisiert Variante c).
Der Landrat erklärt, dass sich der Kreis nach der Beschlussfassung mit der Stadt Wahlstedt abstimmen werde, welche Beträge in 2022 voraussichtlich kassenwirksam werden. Frau Klimpel weist darauf hin, dass in Beschlussvariante b) der Betrag geändert werden müsse, da auch hier 22 % statt 20 % Förderung möglich seien. Dies würde eine Summe von 440.000 € bedeuten.
Beschlussvorschlag:
Für den Antrag der Stadt Wahlstedt vom 05.05.2017 bzw. 26.10.2021 zur investiven Förderung für die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt
c) wird nach neuer Beurteilung des Antrages aufgrund der besonderen Umstände u.a. durch die Verzögerungen und Kostensteigerungen, tlw. auch verursacht durch die Corona-Pandemie, ein neuer Maximalförderbetrag i.H.v. 605.000 EUR gemäß der Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt (22% von 2,75 Mio.) beschlossen.
Die Höhe der zu veranschlagenden Mittel für den Haushalt 2022 bzw. die Verpflichtungsermächtigung werden bis zur Kreistagssitzung noch abgestimmt.
Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des noch neu einzureichenden Finanzierungsplanes (Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung). Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden, hier auch baufachlichen Prüfung durch die Verwaltung und ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 4 |
| 4 |
SPD |
| 3 |
| 3 |
B 90/ Die Grünen |
| 2 |
| 2 |
FDP |
| 1 |
| 1 |
AfD | 1 |
|
| 1 |
WI-SE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 2 | 10 |
| 12 |
Beschlussvorschlag:
Für den Antrag der Stadt Wahlstedt vom 05.05.2017 bzw. 26.10.2021 zur investiven Förderung für die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt
b) wird nach neuer Beurteilung des Antrages aufgrund der besonderen Umstände u.a. durch die Verzögerungen und Kostensteigerungen, tlw. auch verursacht durch die Corona-Pandemie, ein neuer Maximalförderbetrag i.H.v. 440.000 EUR gemäß den Grundsätzen über die Förderung von Kunst und Kultur (22% von 2 Mio.) beschlossen.
Die Höhe der zu veranschlagenden Mittel für den Haushalt 2022 bzw. die Verpflichtungsermächtigung werden bis zur Kreistagssitzung noch abgestimmt.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des noch neu einzureichenden Finanzierungsplanes (Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung). Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden, hier auch baufachlichen Prüfung durch die Verwaltung und ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
|
| 4 |
SPD | 3 |
|
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
|
| 2 |
FDP | 1 |
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| 1 |
AfD | 1 |
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| 1 |
WI-SE |
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| 1 | 1 |
Gesamt | 11 |
| 1 | 12 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,3 MB
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589,3 kB
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147,2 kB
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194,4 kB
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