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ALLRIS - Auszug

11.11.2021 - 3.1 Zuschuss Migrationsberatungsstelle

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Frau Hunger erläutert Herr Giesecke, dass in der Verwaltung vor einigen Jahren zwei Stellen für die Betreuung von Flüchtlingen geschaffen wurden. Die Stelleninhaber*innen haben dann auch Aufgaben übernommen, die nicht in den Stellenbeschreibungen hinterlegt waren. Zum Beispiel wurden Gespräche mit Telekommunikationsanbietern oder Gläubigern bei offenen Rechnungen geführt. Diese Beratungstätigkeiten werden jedoch durch die Diakonie übernommen, so dass diese künftig nicht mehr zusätzlich auch von der Verwaltung angeboten werden sollen.

 

Herr Mann spricht sich gegen die Bezuschussung der Diakonie für diese Beratungsleistungen aus, da das Land hierfür bereits Mittel bereitstelle. Die Verwaltung habe die Beratungen vorher als freiwillige Leistung durchgeführt. Dass diese künftig nicht mehr angeboten wird, sei nachvollziehbar und gut. Weiter sei der Erwachsenen Sozialdienst auf den Weg gebracht worden, der ebenfalls bezuschusst werde. Frau Brocks ergänzt, dass zur Zeit seitens der Diakonie für viele Leistungen Förderanträge gestellt werden und z. B. für das Sozialkaufhaus Bad Bramstedt Überschüsse aus Vorjahren ausgegeben wurden, statt diese für Fehlbeträge einzusetzen. Eine Beauftragung der Diakonie mit weiteren Beratungsleistungen halte sie für fragwürdig.

 

Herr Giesecke klärt auf, dass hier die Diakonie Plön-Segeberg Antragstellerin sei. Das Sozialkaufhaus betreibe die Diakonie Altholstein. Diese seien rechtlich selbständig und getrennt voneinander zu betrachten. Das Land habe die Diakonie Plön-Segeberg mit den Beratungsleistungen beauftragt und zahle einen Festbetrag in Höhe von 32.000 €. Für die Finanzierungslücke in Höhe von 6.613 € sei ein Antrag beim Kreis gestellt worden. Herr Giesecke erklärt, dass der Betrag im Beschlussvorschlag aus haushaltsrechtlichen Gründen auf 7.000 € erhöht werden müsse.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg bewilligt der Diakonie Plön-Segeberg für die Migrationsberatungsstelle in Bad Segeberg einen Zuschuss in Höhe von max. 6.613,00 Euro. Der Betrag dient der teilweisen Finanzierung der Fachaufgaben im Jahr 2022 und wird unter der Bedingung gewährt, dass der Zuschussbedarf nicht von anderer Seite gedeckt wird.

 

Mittel werden im Haushalt 2022 bei der Haushaltsstelle 313000. 5271240000   zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

 4

 

 4

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 

 2

 

 2

FDP

 

 

 1

 1

AfD

 

 1

 

 1

WI-SE

 

 

 

 

Gesamt

  3 

 7

 1

 11

 

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Anlagen zur Vorlage