23.09.2021 - 20 Antrag der Diakonie Altholstein auf Bezuschussu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 23.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt führt in die Vorlage ein. Das Sozialkaufhaus sei auf Anregung des Kreises eingerichtet worden.
Herr Kowitz erklärt, dass der Antrag auf die Förderung eines unternehmerischen Risikos abzielt. Dies widerspreche dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Außerdem werde der Verlust, der durch Corona entstanden ist, vom Land übernommen. Er fürchtet, einen Präzedenzfall für weitere Anträge zu schaffen und bittet darum, diesen Antrag abzulehnen, da die Existenz nicht bedroht, es unternehmerisches Risiko sei und der Betriebssitz zudem in Neumünster sei.
Frau Hunger erklärt, dass andere Sozialkaufhäuser an die Städte heran getreten seien und fragt sich, warum dies hier nicht erfolgt sei. Dennoch habe das Sozialkaufhaus auch in Coronazeiten gute Arbeit geleistet. Daher sollte der Antrag unterstützt werden.
Frau Berger erläutert, dass das Sozialkaufhaus ein Projekt des Kreises sei und das Angebot und dessen Aufgaben durch den Zuschuss aufrecht erhalten werden sollten. Zudem werde für das nächste Jahr erneut ein Defizit erwartet. Das Sozialkaufhaus stelle eine Daseinsvorsorge für viele Menschen dar. Deshalb sollte der Antrag unterstützt werden.
Herr Schuchardt merkt an, dass die Leistung der Sozialkaufhäuser hinreichend beschrieben worden sei und diese für viele Menschen notwendig und erforderlich sei. Außerdem leiste man einen Beitrag zur Nachhaltigkeit durch die Wiederverwendung der Kleider und Möbel. Seine Fraktion werde trotzdem nicht zustimmen, da der Träger die Diakonie Altholstein sei, die das Defizit ausgleichen könne. Andere Sozialkaufhäuser hätten keinen Antrag gestellt. Seine Fraktion werde sich enthalten.
Herr Schroeder appeliert, sich nicht dafür einzusetzen, dass Häuser durch den Kreis bezuschusst würden. Bei Hempels in Norderstedt könne z.B. jeder einkaufen und es sei keine Kreisaufgabe, solche Kaufhäuser zu finanzieren. Außerdem seien die Personalkosten in Bad Bramstedt durch das Jobcenter gedeckt. Eine Bezuschussung würde nicht der Gleichheit der Lebensbedingungen im Kreis helfen.
Frau Lessing erklärt, dass das Thema bereits in den Ausschüssen ausdiskutiert wurde. Jedoch betont sie, dass die Aussage von Herrn Kowitz, dass ein Präzedenzfall für die Förderung aller Betriebe im Kreis Segeberg geschaffen werde, nicht stimme. Es gehe um Menschen, die woanders nicht arbeiten oder einkaufen können. Frau Hunger ergänzt, dass es nicht nur um das Kaufen von günstigen Sachen gehe, sondern dass es zugänglich für alle im Kreis Segeberg mit ALG II sei.
Der Landrat erklärt, dass noch die Frage nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in Zusammenhang mit einem möglichen Widerspruch im Hauptausschuss angesprochen worden sei. Er habe dies noch einmal prüfen lassen und könne auch unter dem Gesichtspunkt der erfolgten Landesförderung keinen Anhaltspunkt für einen Widerspruch erkennen.
Beschluss:
Der Diakonie Altholstein wird zur Deckung des Defizites 2020 des Sozialkaufhauses Bad Bramstedt ein Zuschuss in Höhe von max. 16.270 € gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Bescheides des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren über die Leistungen aus dem „Corona-Teilhabefond“ durch die Diakonie Altholstein.
Anlagen zur Vorlage
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