09.09.2021 - 3.8 Bericht über die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 09.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung
- Bearbeitung:
- Christian Rüge
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Koch verweist auf die von der CDU-Fraktion eingereichten Fragen und beantwortet diese wie folgt:
1.„12.2 Nachschau Teilplan 3112 Zum TP 3112 gab es im letzten Prüfungsbericht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit für die Jahre 2016 und 2017 insgesamt folgende Feststellungen (vgl. hierzu S. 140 des RPA-Berichtes 2016/2017):“
Wir fragen, warum trotz vorheriger Feststellung im RPA 2016/2017 keine Verbesserung in der Schnittstelle erfolgte?
Auf den Seiten 190-192 seien die Fortschritte beschrieben. Das Ende sei noch nicht erreicht, aber die Bemühungen der Verwaltung wurden seitens des RPA gelobt worden.
2. „Darüber hinaus ergaben sich im Bereich des Zahlungsverfahrens bei der letzten Prüfung noch folgende Feststellungen und Hinweise (vgl. hierzu S. 142 des RPABerichtes 2016/2017): Die Bearbeitung der Vollstreckungsverfahren aus Unterhaltsheranziehung im Fachdienst 50.60 entspricht nicht dem Standard, den das RPA von der Finanzbuchhaltung bei der Verfolgung von öffentlich-rechtlichen Forderungen erwartet. Die Delegation des Mahnwesens von privatrechtlichen Forderungen von der Finanzbuchhaltung auf einzelne Fachdienste steht nicht im Einklang mit § 34 GemHVO-Doppik. Das bisherige Verfahren, bei dem den Zahlungsanordnungen zum Nachweis der Einzelzahlungen LÄMMkom-oder LISSA-Ausdrucke beigefügt werden, entspricht nach wie vor nicht den Vorschriften der GemHVO-Doppik. „(S. 190)
Wir fragen, warum es immer noch unterschiedliche Buchungsverfahren gibt?
Wann wird auf ein einheitliches Buchungsverfahren nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik eingeführt?
Es gibt unterschiedliche Buchungsverfahren für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen. Der Gesamtbetrag werde zur Buchung gegeben, dem Kreis würden keine finanziellen Nachteile entstehen. Auf Nachfrage von Frau Brocks erklärt Frau Rohwer, dass das Problem bei den Umbuchungen und Verrechnungen liege. Die Einnahme- und Ausgabeschnittstellen würden laufen.
Frau Berger ergänzt, dass es erhebliche rechtliche Umbrüche im Fachbereich gegeben habe, deshalb seien die Probleme verständlich. Dennoch sei es gut, dass das RPA die Probleme aufgreife.
3.„12.2.1 Einrichtung Schnittstelle in MACH Die Feststellung „Einrichtung einer Schnittstelle zur Nachvollziehung sämtlicher Zahlungen im Einzelfall in MACH“ wurde zuletzt in der Kontroll-Liste der Verwaltung für die Sitzung des Hauptausschusses am 01.12.2020 (vgl. DrS/2020/290) als „teilweise erledigt / teilweise offen“ eingestuft. In der Begründung wird in der Kontroll-Liste zur Sitzung am 01.12.2020, wie auch in den vorangegangenen Kontroll-Listen, unter laufender Ziffer 8.4.3 hierzu ausgeführt:“
Wir fragen, wo die Problematik bei der Schnittstelle MACH zu Lissa ist?
War dieses Problem bei der Anschaffung des Programmes schon bekannt? Falls ja, warum wurde sich nicht frühzeitig um Abhilfe bemüht?
Wann ist damit zu rechnen, dass die Schnittstelle reibungslos zwischen den Programmen MACH und Lissa und in Echtzeitbetrieb läuft?
Entstehen dem Kreis durch die nicht funktionierende Schnittstelle weitere Softwarekosten?
Herr Koch erklärt weiter, dass es gewisse Schnittstellenprobleme mit jedem Programmanbieter gebe. Es gebe kaum Auswahl bei den Fachverfahren und das Programm Lissa setze die fachlichen Anforderungen sehr gut um. Ein Zeitpunkt, wann die Schnittstelle reibungslos funktioniere, sei nicht bekannt. Die Kolleg*innen des IuK würden daran arbeiten. Weitere Softwarekosten seien derzeit nicht bekannt, jedoch nicht auszuschließen. Herr Stankat ergänzt, dass die Zahlungen korrekt erfolgen, lediglich die Dokumentationen seien noch nicht korrekt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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