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ALLRIS - Auszug

08.09.2021 - 4.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum A...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Hansen erläutert den Antrag und stellt heraus, dass der Radwegebau vorangebracht werden solle. Herr Siebke und Herr Evermann regen an, diesbezüglich eine Stellungnahme der Verwaltung einzuholen. Herr Evermann ergänzt, dass die Verwaltung nach seiner Wahrnehmung für Anregungen seitens der Gemeinden offen sei, so dass es keines Auftrags bedürfe.

 

Herr Blumhagen erklärt, dass der Fachdienst sich neu aufgestellt habe. Es würden drei Sachbearbeiter jeweils nah an ihrem Wohnort eingesetzt, da diese über gute Ortskenntnisse verfügen und Problemlagen kennen. Außerdem seien mindestens zwei Radwege im nächsten Jahr in Planung. Einer an der K4 zwischen Weede und Steinbek bis zur Autobahn und einer an der K 91 zwischen Negernbötel und Hamdorf. Die größten Probleme beim Bau von Radwegen seien der Grunderwerb und die ökologische Betreuung. Weitere Radwege seien in Planung. Wenn -wie im Antrag gefordert- künftig bei jeder Straßenbaumaßnahme die Prüfung eines Radwegs erfolgen müsse, verzögere sich die Maßnahme jeweils immens. Außerdem gebe es ein Radverkehrskonzept mit Prioritäten, das in seiner Bedeutung abgewertet würde.

 

Frau Prof. Täck erläutert, dass es hier darum gehe, Straßen- und Radwegebau zu verknüpfen. Dies spare gegebenenfalls auch Geld. Herr Riemenschneider dankt Herrn Blumhagen für die Ausführungen und betont, dass die Verwaltung ohnehin sinnvolle Vorschläge unterbreite. Ein zusätzlicher Auftrag aus der Politik sei nicht erforderlich und die SPD werde nicht zustimmen.

 

Herr Evermann erklärt, dass eine Sanierung nicht immer die Möglichkeit eröffne, einen Radweg zu bauen. Dennoch seien die Überlegungen richtig. Er schlägt vor, das Wort „grundsätzlich“ im Beschluss zu streichen. Herr Schroeder gibt zu bedenken, dass viele Kreisstraßen nicht breit genug für einen zusätzlichen Radweg seien. Wenn der Wunsch der betroffenen Gemeinden jedoch bestehe, sollten die Möglichkeiten jedoch geprüft werden. Das Radverkehrskonzept gebe eine Priorisierung der Maßnahmen vor. Die Gemeinden seien vielfach nicht in der Lage, Radwege zu finanzieren. Herr Blumhagen ergänzt, dass es für Gemeinden schwer sei, Fördermittel vom Land zu erhalten, da bei Antragstellung bereits die Planungen fertig vorliegen müssten, inklusive Grunderwerb. 

 

Herr Blumhagen erklärt auf Nachfrage von Herrn Siebke, dass der Bau des Radwegs an der K57 für 2025 geplant sei und vom Kreis gezahlt werde. Allerdings müsse für die Fördermittel des Landes noch die Verkehrsstärke geprüft werden. Seitens der Verwaltung werde immer die Möglichkeit geprüft, ob ein Radweg sinnvoll sei und ggf. direkt mit gebaut werden könne.

Herr Kohlmorgen erkundigt sich, ob der Kreis die Kosten übernehme, wenn eine Kommune ein Planungsbüro beauftrage. Herr Blumhagen bestätigt, dass hierfür grundsätzlich die Möglichkeit bestehen würde. Dies stehe beispielhaft bereits im Sachstandsbericht (2021/023-2).

Herr Hansen streicht aufgrund des Vorschlags von Herrn Evermann die Wörter „insbesondere dann“ aus dem Beschlussvorschlag.

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz möge dem Kreistag empfehlen zu beschließen, die Verwaltung damit zu beauftragen zukünftig im Zuge geplanter Sanierungs- und/oder Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen ohne straßenbegleitenden Radweg grundsätzlich die Einrichtung einer Radverkehrsanlage zu prüfen – unabhängig davon, ob diese im Radverkehrskonzept des Kreises enthalten ist, wenn dies Wunsch der anliegenden Gemeinden ist und diese bereit sind sich ggf. an Planungs- und/oder Baukosten bzw. anderweitig zu beteiligen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

4

 

 4

SPD

 

3

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 

1

 

 1

AfD

 

1

 

 1

WI-SE

 

1

 

 1

Gesamt

 2

10

 

 12

 

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Anlagen zur Vorlage