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ALLRIS - Auszug

26.08.2021 - 5.1 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

Frau Wollmer (FDL Sozialpädagogische Hilfen Ost) habe Herrn Stankat mitgeteilt, dass zurzeit humanitäre Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge wieder anlaufen würden. Eine Großzahl werde zunächst in den Landesunterkünften aufgenommen, also auch in Fahrenkrug und Boostedt. Es gebe darunter Kinder und Familien mit einem erhöhten Betreuungsbedarf, dem das Jugendamt im Einzelfall nachkomme. Er habe jedoch noch keine genauen Zahlen. Auch unabhängig davon sei die Arbeitsbelastung im Jugendamt nach wie vor immens hoch. Es gebe fünf aktuelle Überlastungsanzeigen aus den Sozialen Diensten. Auch seien Coronafolgen weiterhin aufzuholen und zu bewältigen.

Herr Stankat weist darauf hin, dass das Jugendamt sehr dezentral an insgesamt acht Standorten (davon sechs Beratungsstellen der Sozialen Dienste) im Kreisgebiet tätig sei. Dies stelle besondere Anforderungen an die Sicherstellung des Dienstbetriebs an jedem Standort sowie an die kreisweite Einheitlichkeit der Aufgabenerfüllung. Vor diesem Hintergrund habe man sich unter externer Beratung in den letzten Monaten mit der Modellierung von einheitlichen Arbeitsabläufen und Prozessen im Jugendamt befasst.

Herr Stankat bietet an, bei Interesse des Ausschusses die Beratungsfirma consens zu einer Sitzung einzuladen, um beispielhaft an 1 bis 2 Prozessen aufzuzeigen, was Jugendamtsmitarbeiter zu tun haben. Die Ausschussmitglieder signalisieren Interesse; er werde versuchen, die Firma für die Februarsitzung einzuladen.

Herr Schroeder und Frau Schultz merken an, dass die Mitglieder des JHA die Prozesse kennen sollten, da der JHA Teil des Jugendamtes sei.

Herr Stankat kündigt an, dass der JHA am 16.09. zu einer nicht öffentlichen Personalvorlage zur Besetzung der neuen FBL Jugend und Bildung angehört werde. Außerdem sei das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nach mehreren Anläufen nunmehr verkündet und damit in Kraft. Daraus entstehe voraussichtlich ein jährlicher Mehraufwand für den Kreis in Höhe von 1,2 Mio €, wovon etwa 50 % Personalkosten seien. Der Schleswig-Holsteinische Landeskreistag sei von der Notwendigkeit eines landesrechtlichen Übertragungsaktes, dann verbunden mit Konnexität, ausgegangen. Das Land habe dem aber widersprochen, weil keine dem Grunde nach neue Aufgabenübertragung auf die Kommunen erfolge. Ein Mehrbelastungsausgleich durch das Land sei dennoch verhandelbar.

Herr Schuchardt erklärt, dass er unter Bezug auf Presseartikel über fehlende Baugenehmigungen für Kita-Neubauten in Boostedt eine Anfrage an den Kreis gerichtet habe.

Herr Stankat teilt mit, dass er dazu mit dem Fachdienst Bauen Rücksprache gehalten habe. 

Zu Frage 1: Dem Bauamt liegen in beiden Fällen noch nicht alle Unterlagen vor.

Zu Frage 2: Die Statik ist noch nicht hinreichend vorgelegt worden, diese ist zu vervollständigen.

Zu Frage 3: Die fehlenden Unterlagen müssen ein- bzw. nachgereicht werden.

Zur Antragstellung des Bauwagens für eine Waldgruppe erklärt Herr Stankat, dass bisher nur eine Anfrage per Mail eingegangen sei. Die Maßnahme bedürfe jedoch eines formellen Bauantrags, dieses wurde der Gemeinde Boostedt Anfang Juli mitgeteilt.

Frau Glage erwidert, dass die UNB einen großen Fragenkatalog mitgeschickt habe und dass der Leiter der Kindertagesstätte der Meinung sei, dass es zu viel Zeit brauche, um Fragen zu beantworten. Damit bewahrheite sich, dass Unterlagen fehlen würden.