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ALLRIS - Auszug

26.08.2021 - 3.4 Vertretungsmodell für die Kindertagespflege - A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wittig erläutert, dass die Kindertagespflege durch das Vertretungsmodell gestärkt werden solle. Eine Umfrage unter den Tagespflegepersonen im Kreis habe ergeben, dass diese beim Aussuchen der/des Vertreters*in gern mitwirken würden. Somit sei der Vorschlag erarbeitet worden, dass die Personen, die selber für eine Vertretung sorgen, 30 Eurocent Aufschlag pro Stunde erhalten. Herr Kraft erkundigt sich, wie groß die Chancen seien, eine tragfähige Vertretungslösung zu finden. Herr Wenzel verweist darauf, dass dies bereits in den letzten Jahren praktiziert wurde und jetzt finanziell hinterlegt werde.

Auf Nachfrage von Frau Schultz erklärt Herr Wenzel, dass das vor einigen Jahren beschlossene Modell (4 + 1) nie umgesetzt werden konnte, weil aufgrund von fehlenden Plätzen alle freien Plätze vergeben werden mussten. Anderenfalls hätte es Klagen von Eltern gegeben. Als Lösung sieht Herr Wenzel, mehr Kita-Plätze zu schaffen, so dass in der Tagespflege freie Kapazitäten entstehen. Allerdings sei der Fachkräftemangel in den Kitas ein sehr großes Problem. Herr Schroeder bekräftigt, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe. Die praxisorientierte Ausbildung müsse vorangetrieben werden. Frau Schultz bittet um einen Bericht in der nächsten Sitzung über die Situation in den Kitas, so dass über Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden könne. Herr Zetzsche verweist auf die Abwanderung der Fachkräfte nach Hamburg und schlägt vor, sich mit dem Kreis Pinneberg in Verbindung zu setzen, da dort die PIA Ausbildung stark gefördert werde. Herr Wenzel erklärt, dass das Bildungsministerium derzeit der Ansicht sei, die Ausbildungskapazitäten seien auskömmlich. Es gebe Gespräche mit Herrn Stahl (Jobcenter) zu den Möglichkeiten vor Ort. Herr Pohlmann teilt mit, dass die Ausbildung grundsätzlich nicht Aufgabe des Kreises sei, gleichwohl müssten die Kitas betriebsfähig gehalten werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Das neu erarbeitete Vertretungsmodell des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 22 bis § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird mit Wirkung zum 01.01.2022 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen. Die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 22 bis 24 SGB VIII mit Wirkung zum 01.01.2022 wird entsprechend erweitert um die Vertretungsregelung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4 

 

 

4 

SPD

 2

 

 

 2

B 90/ Die Grünen

 1

 

 

 1

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 

 

 

 -

WI-SE

 

 

 

 -

Freie Träger

5

 

 

5

Gesamt

 13

 

 

 13

 

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Anlagen zur Vorlage