17.08.2021 - 3.3.4 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3.4
- Datum:
- Di., 17.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Künzel und Herr Wagner äußern Bedenken, die Reise zu bezuschussen, da diese aufgrund der Sicherheitslage in Israel und Corona schwer zu verantworten sei. Frau Berger ergänzt, dass zudem die Reisekosten sowie die Kosten für unbekannte Künstler ungewöhnlich hoch seien. Für Tanzprojekte stünden in Norderstedt ausreichend Pädagogen zur Verfügung. Die WI-SE lehne den Antrag deshalb ab. Frau Huffmeyer erklärt zudem, dass eine Flugreise klimatechnisch problematisch sei, und fragt, warum 4 Personen reisen müssten. Sie schlägt eine digitale Kontaktaufnahme statt der Reise vor.
Frau Klimpel erklärt, dass der Antrag seitens eines Mitarbeiters der Stadt Norderstedt gestellt worden sei und die Verantwortung beim Antragsteller liege. Es sei zwar nicht völlig sicher, ob die Veranstaltung stattfinden werde, jedoch seien die entsprechenden Planungen notwendig. Es handele sich um eine Maximalförderung, die sich nicht erhöhe, wenn andere Zuschussgeber ausfallen sollten. Jedoch müsse die Gesamtfinanzierung gesichert sein, damit der Kreis überhaupt fördere.
Herr Mann erinnert daran, dass die Richtlinie extra geändert worden sei, um vielfältiger fördern zu können. Hier hätten sich Schülerinnen und Schüler Gedanken gemacht, wie man einen Austausch mit Israel möglich machen könne.
Frau Klimpel sagt zu, die offenen Fragen mit der Stadt Norderstedt zu klären und die Antworten zu Protokoll zu geben.
Herr Wagner erinnert daran, dass bei der Richtlinienänderung eine Maximalsumme pro Projekt von 40.000 € und eine 50%-ige Förderquote festgelegt worden seien. Somit sei eine maximale Fördersumme von 20.000 € möglich.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Stadt Norderstedt hat folgende Antworten gegeben:
1. ob die Reise nach Israel (im Hinblick auf Corona) zwingend notwendig ist
In der Tat gibt es Überlegungen, inwieweit die Auswahl der Choreografin bzw. des Choreografen in Videokonferenzen erfolgen kann. Gleiches gilt für die Gewinnung der israelischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
2. ob sie mit 4 Personen (9.100 EUR) stattfinden muss
Da es sich bei dem skizzierten Projekt um eine völkerverständigende Maßnahme handelt, die ein großes Maß an Vertrauen voraussetzt, ist von einem großen Kommunikationsbedarf auszugehen. Der Deutsch-Israelische Freundschaftsverein Chaverim wäre mit einer Person vertreten, dazu kämen sowohl der künstlerische Leiter als auch die Projektleiterin. Inwieweit die Amtsleitung als Antragsteller tatsächlich erforderlich wäre, bliebe noch zu bewerten. Ggf. ließe sich diese Reise also mit 3 Personen durchführen.
3. wem diese Reise „zugute“ kommt und ob ein Choreograph nicht vor Ort gefunden werden könnte (z.B. durch einen Verein etc.)
Wie bereits unter 1. ausgeführt, geht es nicht nur um die Auswahl einer Choreografin bzw. eines Choreografen, sondern auch um die Gewinnung von bis zu 25 Teilnehmenden die in der Endphase des Projektes zwei Wochen in Deutschland verbringen sollen. Das bringt einen großen Erklärungsbedarf mit sich, den vertrauensbildend nur die Projektverantwortlichen leisten können.
4. was genau in den 15.250 EUR Reisekosten für das israelische Ensemble (20 Personen?) im Jahr 2022 enthalten ist
Mit den Reisekosten sind die Flugreisen von bis zu 25 Teilnehmenden abgedeckt. Die Unterbringung erfolgt privat.
5. welche Stiftung N.N. angefragt wurde (u. ob es schon eine Rückmeldung gibt)
Es wurden mit dem Perlenfonds der Joachim Herz-Stiftung und der Kulturstiftung des Bundes noch zwei weitere Stiftungen angefragt. Entscheidungen sind für Oktober bzw. November 2021 zugesagt.
6. wer für das Sponsoring angefragt wurde (u. ob es schon eine Rückmeldung gibt)
Die Anfragen laufen, auch mit „Navigationshilfe“ aus der heimischen Wirtschaft.
7. ob es schon eine Rückmeldung der Stiftung Sparkasse Holstein gibt
Die Stiftung der Sparkasse Holstein fördert „nur“ bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 €. Daher wurde noch eine weitere Stiftung (siehe 5.) angefragt.8. was das tanzpädagogische Ziel des Projekts ist
Mit dem Projekt werden mehrere Ziele verfolgt:
- Gesellschaftlich: Ein deutliches Zeichen gegen Antisemitismus, ein Verständnis für das Gemeinsame von Nationen und Kulturen.
- Künstlerisch: Sensibilität für die tänzerischen Ausdrucksformen des eigenen Körpers, Erweiterung des Bewegungsvokabulars, Erfahren der eigenen Körperlichkeit
- Persönlichkeitsbildend: Erfahrung von neuen Dimensionen der Rücksichtnahme, Toleranz, Disziplin, Zuverlässigkeit im Miteinander täglichen Probenarbeit… und der besonderen Wertschätzung, wenn die Mühen der künstlerischen Arbeit mit tosendem Applaus belohnt werden.
KSK bedeutet Künstlersozialkasse und ist eine Pflichtabgabe beider Vertragsparteien von künstlerischen Honorarverträgen.
Kinderbetreuung: Kinderbetreuung ist in der Endprobenphase zwingend erforderlich. Die Endproben finden in der Zeit von 17.00 und 22.00 Uhr statt und sind auch mit Wartezeiten verbunden. In diesen Zeiten sollen und müssen die Teilnehmenden der Grundschule pädagogisch kompetent betreut werden – nicht zuletzt, um auch die Unfallgefahr im Theater zu minimieren.
„Verwirrende“ Daten: In der Kalkulation habe ich schlicht und ergreifend den Monat vergessen. Richtig heißt es wie folgt. Proben: 2022 - Aufführungen: 07. & 08.10.2022
Beschlussvorschlag:
Das Tanzprojekt "tanzlab Norderstedt - Shalom" der Stadt Norderstedt wird für den Projektzeitraum 2021/2022 mit einem Betrag in Höhe von maximal 20.000 EUR gefördert, sofern die gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes nachgewiesen werden kann.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Anlagen zur Vorlage
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