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ALLRIS - Auszug

17.08.2021 - 3.1 Sportförderung im Kreis Segeberg : Anpassung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neitzke führt in die Vorlage ein und stellt dar, dass der Beschlusspunkt b) sehr wichtig sei, da die Digitalisierung auch beim Sport voranschreite. So könnten z. B. digitale Anwesenheitsnachweise beim Training geführt werden, die die spätere Abrechnung erleichtern.

 

Herr Wagner erklärt, dass seine Fraktion den Bedarf für die Fortsetzung der Investitionen sehe. Es bleibe abzuwarten, ob 25.000 € für die Digitalisierung auskömmlich sein werden. Herr Wenzel erklärt auf Nachfrage von Herrn Wagner, dass die in § 5 des Vertragsentwurfs aufgenommenen Abrechnungsmodalitäten eine neue Aufgabe seien. Der Passus sei aufgrund eines Betrugsfalles aufgenommen worden. Er schlägt vor, über Punkt d) des Beschlussvorschlags noch nicht abzustimmen, weil es noch Klärungsbedarf bezüglich des Aufwands beim KSV gebe. Die Ausschussmitglieder erklären sich einverstanden.

 

Frau Dr. Künzel fragt, warum das Thema Kinder- und Jugendschutz nicht auf der Homepage des KSV präsent sei. Herr Neitzke führt aus, dass der LSV hierfür zuständig sei und dieses deshalb nicht auf der Homepage des KSV auftauche. Das Thema werde aber im Rahmen der Übungsleiteraus- und -fortbildung sehr komplex behandelt und der Ehrencodex werde jeweils abgenommen.

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Beschlussvorschlag:

a) der Kreis fördert ab dem Jahr 2022 die Investitionsvorhaben zwecks Neubau sowie der Verbesserung von Sportstätten mit einer Fördersumme in Höhe von 1.055.000 EUR jährlich, befristet bis einschließlich des Jahres 2024. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

 

b) der Kreis fördert ab dem Jahr 2022 die Umsetzung der Digitalisierung des Sports (kreisweite Vernetzung der Vereine mit dem KSV, Sportstättenkataster und Onlineantragsverfahren für die Kreiszuschüsse) im Kreis Segeberg mit einer Fördersumme in Höhe von 25.000  EUR jährlich. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

 

c) der Kreissportverband erhält über das Jahr 2021 hinaus befristet bis Ende des Jahres 2024 den erhöhten Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 72.000 EUR. Der Verwaltungskostenzuschuss wird laufend um die tariflichen Erhöhungen angepasst. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

 4

SPD

3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 1

 

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 12

 

 

 12

 

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Anlagen zur Vorlage