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ALLRIS - Auszug

15.06.2021 - 9.1 Vergabe eines Auftrags zur Beschaffung aktiver ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schuchardt möchte wissen, ob die Kosten für die Hardware gesichert seien. Der Landrat bestätigt, dass dies aus der Maßnahme heraus so sei. Der Grundsatzbeschluss sei bereits gefasst worden. Auf Nachfrage von Frau Lessing erklärt der Landrat, dass eine Inhousevergabe der Leistungen aufgrund des bestehenden Vertrags möglich sei.

 

Herr Kowitz fragt nach, welche Gebäude entlang des Glasfaserrings betroffen sind. Frau Prof. Täck erkundigt sich, warum die Lizenzen auf 5 Jahre beschränkt sind. Der Landrat sagt eine Beantwortung zu Protokoll zu.

 

Antworten der Verwaltung:

Angebunden wird der Neubau Rosenstraße, das Gebäude Burgfeldstr. 41 sowie das Kreishaus. Eine Fremdnutzung des Glasfaserrings durch Dritte (z. B. BBZ) ist aktuell nicht möglich. Die exclusive Nutzung des Rings für den Kreis Segeberg ist gerade der Hauptgrund für diesen. Nur so kann die sichere Verbindung der Liegenschaften miteinander gewährleistet werden. Laut interner Ausschreibungs- und Vergabeordnung dürfen Verträge nur maximal für 5 Jahre abgeschlossen werden. Sollten die Komponenten länger als 5 Jahre im Betrieb sein, wäre die Wartungsverlängerung rechtzeitig neu zu vergeben.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt einer Auftragsvergabe für die Beschaffung aktiver Netzwerkkomponenten in Höhe von 246.222,25, entsprechend des vorliegenden Angebotes, zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

1

 

1

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

 

 

1

1

Gesamt

10

 

2

12

 

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Anlagen zur Vorlage