15.06.2021 - 4.11 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 15.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Malassa erklärt, dass er die Förderung der Machbarkeitsstudie ablehne, weil es sich um eine freiwillige Leistung handele und er einen Umzug des Landrats mit den Mitarbeiter*innen aus dem Haus Segeberg ablehne. Herr Schroeder gibt bekannt, dass er sich enthalten werde, weil er das Haus Segeberg für einen festen Bestandteil der Kreisverwaltung halte.
Herr Stankat gibt bekannt, dass Prof. Hintz am Vormittag mitgeteilt habe, dass Holsteins Herz den Antrag für förderfähig erklärt habe, wenn der Kreistag ebenfalls beschließt, die Machbarkeitsstudie zu fördern.
Beschlussvorschlag:
Der Förderverein Kreis- und Stadtmuseum Segeberg e.V. wird bei der Firma ews group GmbH aus Lübeck (gem. Angebot vom 07.04.2021) die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines (Kulturellen) Zentrum(s) für Bildung, Kultur und Tourismus im Kreis Segeberg in Auftrag geben. Ein Teil dieses Auftrages, d.h. der anerkannten, förderfähigen Kosten wird im Jahr 2021 wie beantragt mit 16.500 EUR gefördert.
Der genannte Betrag entspricht dem beantragten Förderbetrag. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Verwaltung nimmt eine endgültige Abstimmung mit der AktivRegion Holsteins Herz vor.
Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung der Zuwendung nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Die Festsetzung des Zuwendungsbetrages im Bescheid des Kreises kann aufgrund der Beschlusslage zur Kunst- und Kulturförderung für das Jahr 2021 (Förderquote max. 50%) höchstens 27.489 EUR betragen. Eine evt. notwendige Anpassung des beantragten Förderbetrages bis zu diesem Höchstbetrag obliegt der Verwaltung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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