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ALLRIS - Auszug

10.06.2021 - 3.3 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Frauenhaus

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Glage teilt mit, dass der letzte Satz des Beschlussvorschlags gestrichen werden könnte, da bereits Gespräche mit den Kommunen stattgefunden hätten. Herr Dr. Schmidt erklärt sich einverstanden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pahl erklärt Herr Dr. Schmidt, dass für das geplante interfraktionelle Gespräch zum Frauenhaus am 03.06.2021 nur eine Fraktion Bedarf angemeldet habe. Dieses sei somit ausgefallen. Herr Weihe regt an, den Antrag der Grünen wieder aufleben zu lassen. Herr Pahl erklärt, dass auf Bundesebene ein neues Gesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser angekündigt sei. Dieses solle abgewartet werden. Frau Glage gibt zu bedenken, dass das Land sich möglicherweise aus der Finanzierung zurückziehe, wenn der Kreis jetzt beschließen sollte, sich an den Kosten zu beteiligen.

 

Frau Höppner-Reher weist darauf hin, dass zwar Beratungen zum Thema Schutz vor häuslicher Gewalt und dessen Finanzierung auf Bundesebene stattfinden, aber dass es ein sehr langer Weg von der politischen Beratung auf Bundesebene bis zu einer tatsächlichen Umsetzung auf kommunaler Ebene sei, wenn es überhaupt dazu komme. Der Schutzbedarf für Frauen und Kinder bestehe jetzt. Das Land hatte eine Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein in 2020 erstellen lassen. Die Daten zu dieser Studie wurden jedoch vor der Pandemie erhoben. Die tatsächlichen Bedarfe seien nun deutlich höher und die Langzeitwirkung könne nicht abgeschätzt werden. Die Auslastung habe im letzten Jahr bei 113 % gelegen und über 150 Frauen mussten abgewiesen werden. Sie weist darauf hin, dass der Wohnungsmarkt dringend verbessert werden müsse, damit das soziale Umfeld möglichst beibehalten werden kann. Es sei wünschenswert, dass der Kreis ein einstimmiges Votum an das Land gibt, dass weitere Plätze benötigt werden. Frau Brüning ergänzt, dass zwar Beratungen auf Bundes- und Landesebene stattfinden, jedoch noch keine konkreten Hilfen in Aussicht gestellt seien. Die abgewiesenen Frauen kämen zu etwa 1/3 aus dem Kreis Segeberg. Es liege in der Natur der Sache, dass sich Frauen aus dem Kreis Segeberg auch in Frauenhäusern anderer Kreise melden, um eine räumliche Trennung zu realisieren. Frau Brüning hält einen Beschluss des Kreises, der den politischen Willen darstelle, für wichtig.

 

Frau Glage verweist auf das Positionspapier der CDU-Fraktion, das den Fraktionsvorsitzenden per Mail zugestellt wurde. Hierin spricht sich die Fraktion dafür aus, ein Bündnis für Gewaltschutz im Kreis Segeberg zu gründen. Ziel sei die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum, um die Frauenhäuser zu entlasten.

 

Frau Berger merkt an, dass ein Konzept für ein 2. Frauenhaus erstellt werden und ein Alleinstellungsmerkmal ausgearbeitet werden müsse. Sie hält den SPD-Antrag für wenig konkret und spricht sich dringend für eine interfraktionelle Arbeitsgruppe aus.

 

Herr Stankat bittet die Fraktionen, sich überschneidende oder nur im Detail voneinander abweichende Anträge bzw. deren konkurrierende Beratung oder Abstimmung zu vermeiden und erinnert daran, wie unübersichtlich die Lage im BKS bezüglich des Nothilfefonds für Kulturschaffende am Ende war. Er teilt mit, dass ein Votum der Politik, mehr Plätze schaffen zu wollen, für die Verwaltung ausreichend sei. Diese werde dann tätig. Bezüglich der Finanzierung erklärt Herr Stankat, dass Gespräche mit dem Land notwendig seien. Das neue Gesetz auf Bundesebene sei noch in weiter Ferne und es bleibe abzuwarten, ob dies nach der Bundestagswahl noch relevant sei.

 

Pause: 19:35 bis 19:45 Uhr

 

Herr Dr. Schmidt stellt aufgrund der erfolgten Diskussion eine neue Beschlussformulierung vor: Der Kreis Segeberg spricht sich für ein zweites Frauenhaus im Kreisgebiet aus. Daneben erkennt der Kreis den dringenden Bedarf nach weiteren Plätzen für Frauen an. 

 

Im Kreissozialausschuss wird eine Arbeitsgruppe zu dem Thema unter Einbeziehung der Kreisverwaltung und der Gleichstellungsbeauftragten gebildet.

 

Frau Glage beantragt, den ersten Satz zu streichen. Frau Altenhöner möchte aufnehmen lassen, dass die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Frau Höppner-Reher schlägt vor, eine/n der drei Beauftragte/n für Menschen mit Beeinträchtigungen in die Arbeitsgruppe aufzunehmen. Herr Giesecke ergänzt, dass für die Konzepterstellung das Fachwissen der Frauenfachberatungsstellen und des Frauenhauses eingeholt werden sollte. Frau Brüning bietet ihre Mitarbeit an.

 

Herr Dr. Schmidt bittet die Fraktionen um Benennung eines Mitglieds sowie einer/eines Stellvertreters*in für die interfraktionelle Arbeitsgruppe. Die Meldungen sollen an das KT-Büro erfolgen.

 

 

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Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der erste Satz des Beschlussvorschlags „Der Kreis Segeberg spricht sich für ein zweites Frauenhaus im Kreisgebiet aus.“ erhalten bleibt.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

4

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

 

 

1

1

Gesamt

7

4

1

12

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg spricht sich für ein zweites Frauenhaus im Kreisgebiet aus. Daneben erkennt der Kreis den dringenden Bedarf nach weiteren Plätzen für Frauen an. 

 

Im Kreissozialausschuss wird eine Arbeitsgruppe zu dem Thema unter Einbeziehung der Kreisverwaltung,  der Gleichstellungsbeauftragten und einer/m Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen gebildet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

4

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

8

4

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage