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ALLRIS - Auszug

09.06.2021 - 3.3 Bericht der Klimaschutzleitstelle 2/2021

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hansen führt in die Vorlage ein. Herr Brunkhorst berichtet, dass der Radverkehrsbeirat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht habe, Hindernisse für den Radverkehr zu beseitigen und diesen dadurch zu fördern. In Absprache mit dem WZV sollen probehalber an einem G1K-Weg Wellensteine als Bankettenbefestigungen verbaut werden. Außerdem solle ein touristisches Radverkehrskonzept entwickelt werden. Herr Kowitz weist darauf hin, dass die Empfehlungen des Radverkehrsbeirats erst sehr kurzfristig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt worden seien. Er regt deshalb an, erst in der nächsten UNK-Sitzung darüber zu beraten. Herr Hansen unterstützt den Vorschlag.

 

Herr Sieckmann-Joucken erkundigt sich, ob die Förderung der Ladeinfrastruktur mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) kollidiere. Eine Doppelförderung müsse ausgeschlossen werden. Herr Schrenk sagt eine Beantwortung zu Protokoll zu.

 

 

Antwort zur Anfrage zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG):

„Dieses Gesetz regelt (nur) die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden“ [§1 (1)].
 

Ziel ist die Verbesserung der Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu Hause, am Arbeitsplatz und bei alltäglichen Besorgungen durch vorbereitende Ladeinfrastruktur und Ladepunkten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden mit größeren Parkplätzen.

 

Eine Förderung ist damit nicht verbunden. Woher die Errichtenden eventuelle Fördermittel beziehen, ist hierbei unerheblich. Eine Kumulierung von Fördermitteln ist durch die Kreisförderung zwar nicht generell ausgeschlossen, sofern ein Eigenanteil von 10% bei den Antragstellenden verbleibt (5.5), die Förderprogramme von Bund oder Land schließen solche Fördermittel-Kombinationen in der Regel jedoch aus.