02.06.2021 - 7.5 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Besch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Datum:
- Mi., 02.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Zu TOP 7.3 Grunderwerb für den Ersatzneubau Brücke Herrenmühle an der K12 - Paket 2
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Entschädigungsgutachten zu beauftragen. Der Kreis bindet sich bis zu einer Maximalsumme von 500.000 € an das Ergebnis. Bei Unterschreiten der Maximalsumme wird der Landrat mit dem Grunderwerb einschließlich Entschädigung bis zu dem maximalen Betrag von 750.000 € beauftragt (250.000 € Grunderwerb + 500.000 € Entschädigung).
Zu TOP 7.4 Ergebnis der Budgetverhandlungen zum Straßenbetriebsdienst mit dem WZV für den Zeitraum 2022 - 2026
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
a) Die Einrichtung einer Lenkungsgruppe zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes.
b) In Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 08.12.2011 wird das in § 2 Abs. 9 geregelte Letztentscheidungsrecht durch ein Schiedsgerichtsverfahren neu geregelt.
c) Für die Jahre 2022 bis 2026 wird folgendes Jahresbudget für die Aufgabenwahrnehmung bereitgestellt:
d) Die Auszahlung der Jahresbeträge erfolgt auf Anforderung durch den WZV für den Straßenbetriebsdienst in jeweils 4 gleichen Raten jeweils zur Mitte eines Quartals. Die Auszahlung für den Winterdienst erfolgt jeweils in 2 gleichen Raten zur Mitte des 1. und 4. Quartals.
e) Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt jährlich auf Basis der entstandenen Ist-Kosten nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Verbandsversammlung des WZV. Dabei werden der Straßenbetriebsdienst und der Winterdienst getrennt voneinander abgerechnet.
f) Die Anlagen 1 – 5 sind Bestandteil der Beschlussfassung.