27.05.2021 - 3.2 Förderung der Kindertagespflege für Corona-bedi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 27.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schultz fragt nach, ob dem Kreis Fälle bekannt seien, bei denen Kinder parallel in der Tagespflege betreut worden sind, weil in der Kita keine Betreuung stattfinden durfte. Dies würde eine Doppelförderung bedeuten. Herr Wenzel erklärt, dass kein Fall bekannt sei, dies aber durchaus denkbar sei. Er sagt zu, dass dies im Fachdienst geprüft werde.
Beschlussvorschlag:
Die Kindertagespflegepersonen werden für die Monate, in denen Corona bedingt die Betreuung der Kinder nicht in vollem Umfang erfolgen kann, jeweils in Höhe der gewährten laufenden Geldleistung für die bisher geleisteten Betreuungsstunden der laufenden Verträge gefördert. Dies beinhaltet ebenfalls die jeweiligen anteiligen Erstattungen von Kosten entsprechend § 23 SGB VIII für diese Monate. Beginnen oder enden Betreuungsverhältnisse in diesem Zeitraum, so werden diese im tatsächlichen Leistungsumfang bei der Förderung berücksichtigt.
Die Fälle, in denen Betreuungsverträge beendet werden oder Neuaufnahmen beginnen, werden im tatsächlichen Leistungsumfang in den jeweiligen Monat eingepflegt.
Bei Tagespflegepersonen, die ihre Betreuung eingestellt haben, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die Schließung der Tagespflegestelle ist jeweils für die Verwaltung nachvollziehbar zu begründen. Die Begründung ist u. a. gegeben, wenn die Tagespflegeperson oder ein Haushaltsangehöriger zu einer Corona-Risikogruppe nach den Vorgaben des Robert Koch Instituts gehört. Werden keine oder nicht nachvollziehbare Angaben gemacht, erfolgt die Einstellung der Förderung an die Tagespflegeperson.