11.03.2021 - 3.1 Auswirkungen der Corona-Krise auf Förderungen d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 11.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
a) Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Der Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) kann bei der Bearbeitung von Anträgen nach den Ziffern 4 und 5 der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit diese in der Zeit zwischen 01.04.2021 – 31.10.2021 auch fördern, wenn sie nur eintägig (Dauer mind. 8 Stunden) angeboten werden, weil mehrtägige Fahrten nicht durchführbar sind.
Für Fahrten, für die nach der o.g. Richtlinie Zuschüsse beantragt werden können, können pandemiebedingte Stornokosten im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel übernommen werden. Diese Erstattungsmöglichkeit besteht nur, wenn der Zuschussantrag für die Fahrt vorab beim KJR bekannt war und die Antragsstellenden alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um mögliche Stornokosten zu vermeiden. Dieses ist bei der Antragstellung gegenüber dem KJR nachzuweisen.
b) Jugendleiter*innenentschädigung
Der Kreisjugendring Segeberg e.V. kann bei der Bearbeitung der Juleica-Entschädigungsanträge nach den Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen für das Jahr 2021 auf den Nachweis der mindestens halbjährigen und regelmäßigen Tätigkeit verzichten.
Die anteilige Entschädigung gemäß Richtlinie ist weiter für die Personen anzuwenden, deren Juleica erst im Laufe des Kalenderjahres ausgestellt wurde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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