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ALLRIS - Auszug

03.03.2021 - 4.1 Abfallwirtschaftsbericht des WZV 2021, Nr. 1

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Axmann erklärt, dass es zum Thema Deponieerweiterung keine Änderungen zum letzten Bericht gebe. Es seien Fachplaner beauftragt worden, den Landschafts- und Umweltschutz zu prüfen und eine Kartierung von Tieren und Pflanzen vorzunehmen. Der Planfeststellungsantrag solle anschließend gestellt werden.

 

Nach Ansicht der zuständigen Überwachungsbehörde (LLUR) sei die Deponie überfüllt, was diese darauf zurückzuführ, dass die Absenkung nicht wie berechnet erfolgt ist. Zur Zeit laufe ein Anhörungsverfahren, der Aufnahmebetrieb wurde vorsorglich eingestellt. In den letzten 2 Jahren sei ohnehin nur wenig Abfall angeliefert worden. Von ursprünglichen 50.000 bis 100.000 t Abfall sei in 2019 rund 11.000 t und 2020 5.000 t verfüllt worden, was unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ohnehin nicht optimal sei. Herr Dr. Pranzas erkundigt sich, welche Transportwege aufgrund der Deponieschließung entstehen. Herr Axmann teilt mit, dass die Mehrkosten überschaubar seien und derzeit eine Ausschreibung für die Belieferung der umliegenden Deponien laufe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kowitz erläutert Herr Axmann, dass eine Umstellung von Entgelten auf Gebühren vorbereitet werde, da den Bürgern so Mehrkosten infolge zukünftig eintretender die Mehrwertsteuereffekte erspart blieben. Für die Bioabfallverwertung ab 2023/24 werde eine Ziellösung entwickelt, das Ergebnis sei noch offen. Zum Recyclinghof Norderstedt erklärt Herr Axmann weiter, dass auf der Grundlage des Aufgabenübertragungsvertrages des Kreises die Stadt verpflichtet sei, die Abfälle an den WZV zu übergeben. Hieraus resultiere ein Gemeinkostendeckungsbeitrag, der in den letzten beiden Jahren ca. 400.000 € betragen habe, für 2021 werde eine Reduzierung auf rund 240.000 bis 300.000 € erwartet. In diesem Umfang käme es zu einer Entlastung der vom WZV zu erhebenden Abfallentgelte/-gebühren.

 

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Anlagen zur Vorlage