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ALLRIS - Auszug

24.11.2020 - 4.3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Großen k...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder erklärt, dass für eine Übertragung der Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo 30-Zonen an die Stadt Norderstedt zunächst die Zuständigkeitsverordnung des Landes geändert werden müsste. Grundsätzlich sei dies Aufgabe der Kreise, eine Entscheidung sei in den nächsten 2 Jahren zu erwarten.

 

Die Gespräche mit der Stadt Norderstedt zur Bewertung des Erprobungszeitraums seien aufgrund der Corona-Pandemie nicht beendet werden, außerdem könnten in den nächsten 5 Jahren verlässlichere Daten gesammelt werden. Der Landrat ergänzt, dass der Beschluss für die Erprobung im Dezember 2015 gefasst wurde, in 2016 sei geplant worden und ab 2017 erfolgte die Umsetzung. Eine belastbare Auswertung sei bisher nicht möglich gewesen, deshalb habe man sich einvernehmlich mit der Stadt auf die Verlängerung des Zeitraums geeinigt. Ein erster Erfahrungsbericht sei Mitte 2022 denkbar.

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag, den Abschluss des der Vorlage anliegenden Öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt zur Übertragung der Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung zur Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen aus Lärmschutzgründen sowie die Rotlichtüberwachung für das Gebiet der Stadt Norderstedt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

 

1

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

11

1

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage