24.11.2020 - 6.2 Anregungen für die nächste Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 24.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Krysiak bittet um einen Bericht zu Gedanken/Konzept bezüglich des Warnschutztags.
Mitteilung der Verwaltung:
Nutzung der Sirenen im Kreisgebiet für die Warnung der Bevölkerung
Information OVG-Ausschuss
Nach der Aufgabe des flächendeckenden Sirenennetzes zur Warnung der Bevölkerung durch den Bund wurden die damaligen Sirenen den Gemeinden kostenlos zur weiteren Verwendung übergeben. Seitdem werden öffentliche Sirenen durch die Kommunen als örtlicher Aufgabenträger beschafft, installiert, betrieben und gewartet. Im Kreisgebiet werden die Sirenen primär zur Alarmierung der freiwilligen Feuerwehren genutzt. In einigen Kommunen wurden die Sirenen abgebaut, da die Alarmierung durch andere Mittel (z.B. Melder) sichergestellt war/ist und die Unterhaltungskosten eingespart werden sollten. Eine Übersicht über die vorhandenen Sirenen besteht derzeit nicht.
Die hervorstechenden Eigenschaften einer Sirene: sie ist laut und sie ist innerhalb eines großen Radius zu hören. Sirenen sind daher grundsätzlich gut dafür geeignet, Personen sogar im Schlaf über eine bevorstehende Gefahr zu alarmieren. Im Alltag sorgen sie für Aufmerksamkeit. Hierbei spricht man vom sogenannten Weckeffekt. Durch die charakteristischen an- oder abschwellenden Heultöne weisen Sirenen auf eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr hin. Die gewarnten Personen können sich anschließend über weitere Quellen (Rundfunk, Warn-Apps, Webseiten etc.) genauer über die Art der Gefahr und Verhaltensempfehlungen informieren. Häufig veranlasst der Warnton einer Sirene die gewarnten Personen dazu, sich über Radio, Fernsehen, im Internet oder über Warn-Apps weitergehend über die Art der Gefahr und mögliche Verhaltenstipps zu informieren.
Aufgrund der seinerzeitigen Aufgabe durch den Bund wurden nur wenige Sirenensteuerempfänger auf den aktuellen Warnton programmiert und könnten somit ein entsprechendes Signal nicht verarbeiten bzw. auslösen. Für zukünftige Warntage ist dies in Planung, benötigt allerdings eine entsprechende Vorlaufzeit.
Der Kreis Segeberg beabsichtigt nicht einen (Neu-)Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes, sondern möchte die vorhandenen Sirenen der Kommunen in Zusammenarbeit mit diesen für die Warnung der Bevölkerung nutzbar machen. Dies soll im Rahmen der Modernisierung des Alarmierungsnetzes 2021/22 erfolgen.
Kosten
Die Stadt Norderstedt hat 2012/2013 für den Aufbau eines neuen Sirenennetzes im Stadtgebiet ca. 300.000 € für 15 Sirenen investiert. Hierbei hat eine übliche Aufbausirene (z.B. auf einem Gebäude) ca. 15.000 € und eine Mastsirene (inkl. Ertüchtigung Mast) ca. 40.000 € gekostet.
Neben den o.g. Aufbaukosten wären auch jährliche Wartungskosten mit einzuplanen.