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ALLRIS - Auszug

03.12.2020 - 31 Antrag der AfD-Fraktion zur Veröffentlichung ei...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Waldheim erläutert, dass der Antrag erneut gestellt worden sei, da die Zahlen besonders für Norderstedter Einwohner wichtig seien. Herr Flak ergänzt, dass Norderstedt annähernd so viele Einwohner habe, wie Neumünster und nur weil Neumünster kreisfrei sei, würden die Infektionszahlen dort veröffentlicht. Aus seiner Sicht spreche datenschutzrechtlich nichts gegen eine Veröffentlichung nach Städten und Amtsbezirken, dies sei eine grobe Einteilung. Herr Evermann erklärt, dass die Bürger Anspruch auf die Informationen hätten und diese notwendig seien, um eigenverantwortlich und selbstbestimmt handeln zu können.

Herr Schuchardt verweist auf die Stellungnahme des Innenministeriums, wohnach der Landrat nicht zur Veröffentlichung verpflichtet sei. Er handele gemäß Kreisordnung nach pflichtgemäßem Ermessen  und müsse Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit gegeneinander abwägen. Herr Schroeder schließt sich dem an und erklärt, dass der Landrat für die Aufgabe Infektionsschutz zuständig sei, nicht die Bürgermeister der Städte und Gemeinden. Der Landrat teilt mit, dass die Menschen in Schleswig-Holstein sich im Großen und Ganzen gut an die Auflagen halten würden und die Infektionszahlen deshalb vergleichsweise niedrig seien. Dies sei auch ohne die Veröffentlichung der Zahlen möglich. Die Veröffentlichung könnte eine falsche Sicherheit suggerieren, die dann zu ansteigenden Zahlen führe.

 

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Beschluss:

Die Verwaltung des Kreises Segeberg veröffentlicht wöchentlich die aktuellen Coronainfektionszahlen (aktuell infiziert, gesamt infiziert, verstorben) auf Ebene der Städte, der amtsfreien Gemeinden bzw. Ämter.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

  23 

 

23

SPD

 

 13

 

13

B 90/ Die Grünen

 

 9

 

9

FDP

 

 5

 

5

AfD

 5

 

 

5

WI-SE

 

 3

 

3

Freie Wähler

 

 2

 

2

Die Linke

 

 2

 

2

Gesamt

 5

 57

 

62

 

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Anlagen zur Vorlage