03.12.2020 - 31 Antrag der AfD-Fraktion zur Veröffentlichung ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 31
- Sitzung:
-
14. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Waldheim erläutert, dass der Antrag erneut gestellt worden sei, da die Zahlen besonders für Norderstedter Einwohner wichtig seien. Herr Flak ergänzt, dass Norderstedt annähernd so viele Einwohner habe, wie Neumünster und nur weil Neumünster kreisfrei sei, würden die Infektionszahlen dort veröffentlicht. Aus seiner Sicht spreche datenschutzrechtlich nichts gegen eine Veröffentlichung nach Städten und Amtsbezirken, dies sei eine grobe Einteilung. Herr Evermann erklärt, dass die Bürger Anspruch auf die Informationen hätten und diese notwendig seien, um eigenverantwortlich und selbstbestimmt handeln zu können.
Herr Schuchardt verweist auf die Stellungnahme des Innenministeriums, wohnach der Landrat nicht zur Veröffentlichung verpflichtet sei. Er handele gemäß Kreisordnung nach pflichtgemäßem Ermessen und müsse Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit gegeneinander abwägen. Herr Schroeder schließt sich dem an und erklärt, dass der Landrat für die Aufgabe Infektionsschutz zuständig sei, nicht die Bürgermeister der Städte und Gemeinden. Der Landrat teilt mit, dass die Menschen in Schleswig-Holstein sich im Großen und Ganzen gut an die Auflagen halten würden und die Infektionszahlen deshalb vergleichsweise niedrig seien. Dies sei auch ohne die Veröffentlichung der Zahlen möglich. Die Veröffentlichung könnte eine falsche Sicherheit suggerieren, die dann zu ansteigenden Zahlen führe.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,5 kB
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