26.11.2020 - 3.16.2 geänderter Antrag der CDU-Fraktion auf Beschaff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.16.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Kowitz bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung und stellt heraus, dass das Bundesumweltamt die Bereitstellung von dezentralen Lüftungsanlagen als Ergänzung befürworte, wenn ausreichendes Lüften nicht möglich sei. Oberstes Ziel sei es, Schulen und Kitas möglichst lange offen zu halten.
Herr Ahrens erkundigt sich, ob der Bedarf in den Schulen abgefragt worden sei. Er halte eine Co2-Ampel für sinnvoller und kostengünstiger, worauf Herr Kowitz antwortet, dass Luftmessgeräte zu 100 % vom Land bezuschusst werden. Der Landrat halte eine Bezuschussung zu 50 % über den Kreisfonds für möglich. In 2020 seien noch 600.000 € verfügbar.
Dr. Friege erläutert, dass die Geräte als Ergänzung sinnvoll sein können, jedoch könnte eine falsche Sicherheit entstehen und das Lüften dadurch vernachlässigt werden. Hierauf weist auch der RKI ausdrücklich hin. Die AHA + L Regeln seien derzeit das Wichtigste und unbedingt einzuhalten. Die Geräte müssten durch einen Fachmann aufgestellt werden, um den richtigen Standort zu finden und es würden Wartungskosten entstehen. Die meisten Geräte seien unter Laborbedingungen getestet worden und es gebe noch keine Praxisdaten.
Außerdem sei festzustellen, dass ein Raum, der nicht ausreichend gelüftet werden könne, nicht als Unterrichtsraum genutzt werden darf. Aus seiner Sicht sei der Einbau einer Zu- und Abluftanlage vorzuziehen.
Herr Evermann äußert ebenfalls Bedenken, da die Geräte aufgrund der startenden Impfkampagne voraussichtlich in Kürze obsolet sein werden. Weiter müsste eine Ausschreibung erfolgen, die die Beschaffung verzögere. Er bezweifelt, dass es viele Räume gebe, die nicht ausreichend zu lüften sind und weist auf die Ausführungen von Dr. Friege hin, dass diese Räume gar nicht genutzt werden dürfen. Zudem würden die Geräte erheblichen Lärm verursachen, der den Unterricht stören wird. Für Schüler, die in unmittelbarer Nähe der Geräte sitzen, sei dies unzumutbar. Auch Herr Hansen hält die Lüftungsanlagen für den falschen Ansatz, es müsse verstärkt auf die Einhaltung der AHA-Regeln geachtet werden.
Herr Schroeder erklärt, dass die Schulträger selbständig entscheiden, ob ein Lüftungsgerät sinnvoll einsetzbar sei, hier gehe es lediglich um die Bereitstellung von Fördermitteln. Der Landrat ergänzt, dass die Schulträger für die Beschaffung zuständig seien und bei kleinen Mengen keine Ausschreibung notwendig sei.
Beschlussvorschlag:
Die CDU-Fraktion beantragt die Bezuschussung der Luftreinigungsgeräte als Soforthilfemaßnahme im Investitionsprogramm des Kreises Segeberg für die Jahre 2020 und 2021 aufzunehmen.
Für den Haushalt 2021 wird das Investitionsprogramm dafür einmalig um 1 Mio auf 3 Mio Euro erhöht.
Die Abrechnung der Schulverbände sowie der kommunalen Trägern von Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen mit dem Kreis, als Soforthilfeprogramm zur Bekämpfung des Coronavirus, für die Anschaffung von dezentralen Lüftungsgeräten in Klassenräumen aller Schulen, Gruppenräumen der Kindertagesstätten sowie Sozialräumen der Pflegeeinrichtungen im Kreis erfolgt gem. der Richtlinie mit bis zu 50 % Förderquote.
Für jeden Klassenraum, Gruppenraum oder Sozialraum in Nutzung, in der eine Durchlüftung nicht gewährleistet ist, können Luftreinigungsgeräte mit HEPA Filter der Klasse H13 oder H 14 beschafft werden. Für die Eignung der Geräte ist das Gesundheitsamt einzubinden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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