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ALLRIS - Auszug

26.11.2020 - 7.1 Antrag der CDU-Fraktion auf eine Förderrichtlin...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Kowitz stellt den Antrag vor und macht deutlich, dass es um die Erhaltung der Saalbetriebe gehe. Diese hätten entgegen der Speisegaststätten seit März keinerlei Einkünfte gehabt.

 

Der Landrat teilt mit, dass es am heutigen Tag eine Videokonferenz mit einem Vertreter der Investitionsbank, des Landes, der WKS und Mitarbeitern des Kreises gegeben habe. Es sei deutlilch geworden, dass vom Bund gerade neue Überbrückungshilfen beschlossen worden seien, durch die auch Kulturschaffende und Soloselbständige profitieren. Es sei dort kein Fall bekannt, bei dem ein Antrag abgelehnt werden musste, weil kein Anspruch bestand. Allerdings sei zwingend der tatsächliche Bedarf zu prüfen, um eine Überkompensation zu vermeiden. Der Landrat kündigt an, weitere Einzelheiten bis zur Hauptausschusssitzung am 1. Dezember zu klären. Seitens der WKS könnte versucht werden, mögliche Lücken in der Förderung aufzudecken. Es müsse unbedingt vermieden werden, dass Bund und/oder Land die Fördermittel zurückfordern, weil weitere Mittel vom Kreis ausgezahlt worden seien, durch die eine Doppelförderung entstanden sei. Herr Wrage bekräftigt dies. Die Richtlinie müsse auf die Förderung von Einzelbetrieben ausgerichtet werden, die nicht bereits durch Bund oder Land erfasst seien. Es gelte, die Regelungslücke ausfindig zu machen.

 

Herr Schroeder, Herr Schuchardt und Herr Hansen sehen den Kreis nicht als vorrangigen Ansprechpartner für die Förderung. Gleichwohl sei die Idee gut und richtig, die Betriebe würden eine wichtige Funktion im gesellschaftlichen Leben ausüben. Herr Schuchardt wirft die Frage auf, ob das Zuwendungsrecht eine Förderung zulasse. Der tatsächliche Bedarf sei unbedingt zu prüfen.

 

Herr Weihe beantragt, die Diskussion zu beenden und mit neuen Erkenntnissen am 1. Dezember neu aufzunehmen. Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Herr Evermann favorisiert es, lieber 2021 erhöhte Mittel in die Durchführung von Kulturveranstaltungen zu geben. Herr Köppen entgegnet, dass eine Förderung der Saalbetriebe unerlässlich sei, da es ansonsten viele Betriebe in 2021 nicht mehr geben werde und somit auch keine Örtlichkeiten für Veranstaltungen vorhanden seien. Er spricht sich dafür aus, die notwendigen Haushaltsmittel einzustellen und den Beschluss zur Förderrichtlinie auf den Hauptausschuss zu übertragen. Gegebenenfalls könnte eine Sondersitzung stattfinden.

 

Herr Schroeder fasst zusammen, dass eine schnelle Hilfe durch den Kreis derzeit nicht möglich sei, weil erst eine rechtskonforme Richtlinie erstellt werden muss.

 

Herr Kowitz zieht den Antrag zurück und beantragt, diesen am 1. Dezember erneut zu beraten. Der Landrat bittet Herrn Kowitz, bis dahin Fälle zu nennen, die bisher keine Förderung erhalten konnten, um die Richtlinie entsprechend auszurichten.

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Anlagen zur Vorlage