10.11.2020 - 3.10.2 Budget 2021 - Fachbereich III Ausschuss für Bil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10.2
- Datum:
- Di., 10.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mann beantragt, die Mittel im TP 252 für die Kulturförderung um 80.000 € auf 100.000 € zu erhöhen. Herr Wenzel weist darauf hin, dass die Erhöhung der Mittel Mehrarbeit im Fachdienst 51.10 verursachen werde. Die Antragsbearbeitung gemäß Richtlinie sei bisher ohne hinterlegte Stellenanteile durchgeführt worden.
Herr Mann schlägt vor, eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus der Politik zu bilden, die die Anträge vorberät und die Ergebnisse an die Verwaltung weiterleitet. Die Kulturschaffenden seien durch die Corona-bedingten Schließungen sehr stark belastet und eine Unterstützung sei dringend erforderlich. Es gehe hier nicht um die Zahlung von Betriebs- oder Lebenshaltungskosten, sondern um die Unterstützung von Veranstaltungen. Frau Dr. Künzel sieht unter den gegebenen Bedingungen ebenfalls dringenden Bedarf an einer finanziellen Förderung kultureller Projekte.
Herr Wenzel erklärt, dass die Anträge trotzdem in der Verwaltung geprüft und rechtssichere Bescheide erstellt würden. Herr Wagner verweist auf die Möglichkeit, ggf. im Zuge des Nachtragshaushalts eine Stellenaufstockung vorzunehmen.
Antrag der CDU-Fraktion:
Die Mittel im TP 252 für die konsumtive Kulturförderung gemäß der „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ werden um 80.000 € von bisher 20.000 auf 100.000 € erhöht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
|
| 4 |
SPD | 3 |
|
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
|
| 2 |
FDP |
|
| 1 | 1 |
AfD | 1 |
|
| 1 |
WI-SE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 11 |
| 1 | 12 |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushalt 2021 mit den im Sachverhalt geschilderten Änderungen zu beschließen.