10.11.2020 - 3.2 Neuregelung der Fremdnutzung von kreiseigenen L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 10.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel erklärt, dass das technische Gebäudemanagement kurzfristig mitgeteilt habe, dass die beiden neuen Sporthallen in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg (Norderstedt) nicht für die außerschulische Nutzung zugelassen seien, weil keine weiteren notwendigen Stellplätze zur Verfügung stehen.
Herr Wagner schlägt vor, den Passus des Beschlussvorschlags zu ändern, dass die Kostenübernahme für 2x je 2 Stunden je Verein wöchentlich pro Halle anerkannt wird. Um möglichst vielen Sporttreibenden die Möglichkeit der Nutzung bieten zu können, sollten stattdessen 2x 2 Stunden pro Sparte anerkannt werden. Die Hallen sollten unbedingt gut ausgelastet werden. Herr Wenzel gibt zu bedenken, dass bei mehr Auslastung höhere Kosten entstehen würden, weil die Hausmeister Rufbereitschaften haben müssten und die Reinigung zu anderen Zeiten stattfinden müsse. Herr Wagner regt an, nach einem Jahr Bilanz zu ziehen und ggf. nachzusteuern.
Herr Neitzke bittet darum, keine zeitliche Einschränkung zu machen, da der KSV die Belegung der Sporthallen in eigener Regie regeln sollte. Er kenne die Kapazitäten der Sporthallen und könne Überbelegungen verhindern bzw. überörtlich ausgleichen. sieht keine Notwendigkeit einer Änderung, da ohnehin nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stünden. Außerdem sei eine Regelung durch den KSV möglich.
Der Landrat macht daraufhin den Vorschlag, den Passus insgesamt zu streichen, dem die Ausschussmitglieder zustimmen. Der Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt: Der Kreis Segeberg übernimmt die vollen Kosten für die Nutzung der Sporthallen und Gymnastikhallen der kreiseigenen Förderzentren, die den Vereinen im Kreis Segeberg für die Nutzung der Hallen zu Sportzwecken im Trainings-, Übungs- und Punktspielbetrieb aufgrund der Benutzungs- und Entgeltordnung über die Fremdnutzung der kreiseigenen Liegenschaften, die zum 01.01.2021 in Kraft tritt, entstehen.
Der Kreis Segeberg übernimmt diese Kosten ab dem 01.01.2021 im Rahmen der Sportförderung und zahlt die Erstattungsbeträge in Form von Zuschüssen an die Vereine aus.
Die Bearbeitung der Auszahlung der Zuschüsse übernimmt der Kreissportverband Segeberg e.V. ( KSV). Der aktuell gültige Vertrag des Kreises Segeberg mit dem KSV über die Übertragung und Durchführung der Sportförderung wird um die Übertragung dieser neuen Aufgabe entsprechend ergänzt.
Der KSV erhält für den Aufwand der Bearbeitung 2.000,00 € p.A.
Der KSV erhält vom Kreis Segeberg 50.000,00 € p.A. ( Höchstförderung) für die Erstattungen an die Vereine. Nicht verbrauchte Mittel sind zurückzuzahlen.
Anlagen zur Vorlage
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