27.10.2020 - 3.2 Bereitstellung von investiven Mitteln für die E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 27.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel macht deutlich, dass es wichtig sei, die Ausbaubemühungen der Gemeinden voranzutreiben. Die Bedarfe seien abgefragt worden und es sei eine hohe Zahl von fehlenden Plätzen gemeldet worden, was auch immer wieder zu Klagen durch Eltern führe.
Auf Nachfrage von Herrn Köppen erklärt Herr Wenzel, dass bei den Ansätzen für die einzelnen Jahren die Erfahrungswerte aus den Vorjahren bezüglich des Mittelabflusses berücksichtigt worden seien. Frau Schultz regt an, dass bei der Ausweisung von Baugebieten stets auch an die Bereitstellung zusätzlicher Kita-Plätze gedacht werden müsse. Hierzu teilt Herr Stankat mit, dass das Jugendamt bei der Flächennutzungsplanung beteiligt werde und stets Stellungnahmen abgebe. Ob diese von den Gemeinden berücksichtigt werden, könne der Kreis nicht beeinflussen. Herr Wenzel ergänzt, dass im Rahmen der Kita-Reform die Planungen vermehrt beim Kreis erfolgen würden, wodurch mehr Einflussnahme möglich sei. Viele Gemeinden würden aber bereits gute Planungen durchführen.
Beschlussvorschlag:
Für den weiteren, bedarfsgerechten Ausbau der Kindertageseinrichtungen stellt der Kreis im Rahmen seines Zukunftsinvestitionsprogramms für den Bewilligungszeitraum von 2021 bis 2025 insgesamt bis zu 20,0 Mio. EUR an Investitionsfördermitteln bereit. Die Kreismittel sind gegenüber eventuellen Investitionsförderungen Dritter nachrangig einzusetzen und wie folgt mit HH-Ansätzen und Verpflichtungsermächtigungen auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2027 zu verteilen:
HH-Jahr
| Ansatz EUR | VE EUR |
2021 | 500.000 | 4.000.000 |
2022 | 2.000.000 | 3.000.000 |
2023 | 4.500.000 | 3.000.000 |
2024 | 3.000.000 | 4.000.000 |
2025 | 3.000.000 | 4.500.000 |
2026 | 4.000.000 | 0 |
2027 | 3.000.000 | 0 |
Summe | 20.000.000 |
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Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Richtlinie neu zu fassen und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist die zu erwartende neue Landesförderrichtlinie bezüglich der in Aussicht gestellten Bundesmittel zu berücksichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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