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ALLRIS - Auszug

27.10.2020 - 3.1 Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Storjohann teilt mit, dass die aufgelistete Trägerstruktur auf Seite 40 nicht korrekt sei. Es sei z. B. dargestellt, dass das DRK im Gebiet des Amtes Itzstedt kein Träger einer Kita sei. In Seth werde jedoch eine Kita vom DRK betrieben. Herr Wenzel sagt eine Überprüfung zu.

 

Herr Pohlmann erkundigt sich, ob es hilfreich sei, im Jahr 2022 keinen Kita-Bedarfsplan vorzulegen, da die Personalressourcen durch Coronathemen voraussichtlich stark eingebunden sein werden. Herr Wenzel würde dies gerne von den notwendigen Arbeiten bezüglich der Kita-Reform abhängig machen. 

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2020/21. Gleichzeitig wird der bis 2023 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:

 

 

Bedarf

Stadt Bad Bramstedt

60 %

Stadt Bad Segeberg

60 %

Stadt Kaltenkirchen

45 %

Stadt Norderstedt

47 %

Stadt Wahlstedt

50 %

Gemeinde Ellerau

45 %

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

60 %

Amt Bad Bramstedt-Land

55 %

Amt Boostedt-Rickling

40 %

Amt Bornhöved

40 %

Amt Itzstedt

55 %

Amt Kaltenkirchen-Land

50 %

Amt Kisdorf

50 %

Amt Leezen

50 %

Amt Trave-Land

40 %

 

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen