27.10.2020 - 3.1 Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 27.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Storjohann teilt mit, dass die aufgelistete Trägerstruktur auf Seite 40 nicht korrekt sei. Es sei z. B. dargestellt, dass das DRK im Gebiet des Amtes Itzstedt kein Träger einer Kita sei. In Seth werde jedoch eine Kita vom DRK betrieben. Herr Wenzel sagt eine Überprüfung zu.
Herr Pohlmann erkundigt sich, ob es hilfreich sei, im Jahr 2022 keinen Kita-Bedarfsplan vorzulegen, da die Personalressourcen durch Coronathemen voraussichtlich stark eingebunden sein werden. Herr Wenzel würde dies gerne von den notwendigen Arbeiten bezüglich der Kita-Reform abhängig machen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2020/21. Gleichzeitig wird der bis 2023 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:
| Bedarf |
Stadt Bad Bramstedt | 60 % |
Stadt Bad Segeberg | 60 % |
Stadt Kaltenkirchen | 45 % |
Stadt Norderstedt | 47 % |
Stadt Wahlstedt | 50 % |
Gemeinde Ellerau | 45 % |
Gemeinde Henstedt-Ulzburg | 60 % |
Amt Bad Bramstedt-Land | 55 % |
Amt Boostedt-Rickling | 40 % |
Amt Bornhöved | 40 % |
Amt Itzstedt | 55 % |
Amt Kaltenkirchen-Land | 50 % |
Amt Kisdorf | 50 % |
Amt Leezen | 50 % |
Amt Trave-Land | 40 % |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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