24.09.2020 - 17 Neufassung der Satzung zur Förderung von Kinder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 24.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Köppen erklärt, dass einige Tagespflegepersonen im Jugendhilfe- und im Hauptausschuss Bedenken gegen die neuen Regelungen geäußert hätten. Er spricht sich für eine Abstimmung über Variante B aus und kündigt an, zum Haushalt ggf. einen Antrag stellen zu wollen. Herr Weihe schließt sich den Ausführungen von Herrn Köppen an. Er bemängelt, dass die Landesregierung erneut Regelungen getroffen habe, bei denen Kreise und Gemeinden am Ende nachfinanzieren müssen.
Herr Schroeder spricht sich dafür aus, der Beschlussvariante A zuzustimmen, da über 80 % der Tagespflegepersonen durch die neuen Regelungen besser gestellt seien, als vorher. Frau Schultz ergänzt, dass bis 2024 eine Evaluationsphase gelte, diese sollte abgewartet werden und bei festgestelltem Bedarf könne nachgesteuert werden.
Antrag der Fraktionen WI-SE und DIE Linke:
Die Neufassung der Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird zum 01.01.2021 in Form des beigefügten Entwurfes beschlossen, und zwar
b) mit der Maßgabe, dass die Sachkostenpauschale als freiwillige Leistung des Kreises Segeberg um 30 Cent pro Kind und Betreuungsstunde erhöht wird.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 22 |
| 22 |
SPD |
| 11 |
| 11 |
B 90/ Die Grünen | 7 |
| 1 | 8 |
FDP |
| 5 |
| 5 |
AfD | 4 | 1 |
| 5 |
WI-SE | 2 |
|
| 2 |
Freie Wähler |
| 2 |
| 2 |
Die Linke | 2 |
|
| 2 |
Gesamt | 15 | 41 | 1 | 57 |
Beschluss:
Die Neufassung der Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird zum 01.01.2021 in Form des beigefügten Entwurfes beschlossen, und zwar
a) mit der Maßgabe, dass keine zusätzlichen, freiwilligen Geldleistungen durch den Kreis Segeberg gewährt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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