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ALLRIS - Auszug

24.09.2020 - 25 Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Radv...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Evermann wiederholt seinen Antrag aus dem UNK und Hauptausschuss, wonach geförderte private Fahrradabstellanlagen mit der Auflage versehen werden sollten, dass diese öffentlich zugängig sein müssen.

 

Herr Hansen vertritt die Auffassung, dass die Förderung der Radinfrastruktur mit seinen Facetten klimapolitisch sinnvoll sei und somit jedermann zu Gute käme. Somit sei es nicht relevant, ob es sich um eine öffentliche oder private Abstellanlage handele. Herr Flak sieht beispielsweise in der Förderung von E-Ladesäulen, dass sich eine Dynamik entwickele. Bei Fahrradabstellanlagen sei dies eher nicht der Fall und der Bau einer solchen Anlage falle in die Zuständigkeit des Arbeitgebers, der dadurch ein besseres Image erhalten. Der öffentliche Nutzen sei nicht gegeben.

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Anlagen zur Vorlage