22.09.2020 - 1 Einwohnerfragestunde I
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Bürger erkundigt sich, wie zuverlässig die im Jugendhilfeausschuss genannte Zahl sei, dass über 80 % der Tagespflegepersonen künftig besser gestellt seien. Nach ihrer Kenntnis hätten nicht alle Tagespflegepersonen den Fragebogen richtig ausgefüllt und teilweise sei als Einkommen nur der Kreiszuschuss eingetragen worden. Herr Stankat führt aus, dass ihm die konkrete Zahl der Fragebogen-Rückläufer nicht bekannt sei und die Verwaltung die Berechnungen selbstverständlich nur auf Grundlage der angegebenen Einkommen durchführen konnte. Bei 10 Wochen Ausfallzeit seien etwa 80 % der Tagespflegepersonen künftig besser gestellt. Im Falle von nur 6 Wochen Ausfallzeit sei dies sogar bei über 90 % der Fall. Vom Land sei Ende 2021 eine Evaluation vorgesehen, bei der neben finanziellen auch Qualitätsaspekte geprüft werden sollen.
Frau Bürger möchte weiter wissen, was mit den Geldern passiere, die bei Ausfallzeiten an den Kreis zu erstatten seien und mit den monatlichen Elternbeiträgen, die durchgängig 12 Monate bezahlt werden. Herr Stankat erklärt, dass künftig die freiwilligen Zuschüsse der Kommunen von z.B. 1 €/Stunde voraussichtlich von diesen nicht mehr gezahlt werden, obwohl dies durchaus zulässig sei, da die Kommunen erstmals zur Mitfinanzierung der Kindertagespflege im SQKM-System gesetzlich verpflichtet sind. Die Erhebung von zusätzlichen Elternbeiträgen sei nicht mehr zulässig, weil für Tagespflege oder Kita dann landesweit einheitliche Elternbeiträge zu zahlen seien. Erstattete Gelder für Ausfallzeiten sowie die durchgängig gezahlten Elternbeiträge werden zur Refinanzierung des Gesamtsystems verwendet.
Frau Masurat merkt an, dass Bescheide je nach Sachbearbeiter unterschiedliche Berechnungsgrundlagen enthalten würden. So würde teilweise jeder Monat mit 30 Tagen berechnet, während ein anderer Bescheid die tatsächliche Anzahl der Tage/Monat berücksichtige. Frau Lessing verweist darauf, dass dies keine Frage ist, die der Ausschuss beantworten könne und bittet darum, dieses mit der Verwaltung zu klären. Dies sichert Herr Stankat zu.
Frau Schöning regt an, künftig Pauschalen auszuzahlen, da dieses die Verwaltung entlasten würde. Das Land habe freigestellt, ob eine monatliche Spitzabrechnung erfolge, so Herr Stankat. Jedoch müsse mit dem Land ohnehin monatlich konkret abgerechnet werden, so dass keine Mehrarbeit für die Verwaltung entstehe. Denkbar sei jedoch, monatlich Abschläge auszuzahlen und am Jahresende einmal abzurechnen, dies sei verwaltungsseitig noch zu klären. Zurzeit würden aufgrund der zahlreichen Änderungen im System Abschläge auf der Grundlage der letzten Abrechnungen gezahlt, so dass keine Tagesmutter um ihre Existenz bangen müsse. Anderslautende Vorhaltungen sind von der Verwaltung zurückzuweisen.
Frau Rahimi bemängelt, dass die Sachkostenpauschale pro Betreuungsstunde von 1,73 € auf 1,10 € gesenkt worden sei, obwohl die laufenden Kosten für Strom, Miete usw. stetig steigen würden. Weiter werde vom Finanzamt die monatliche Betriebskostenpauschale bei Ausfallzeiten nicht berücksichtigt, was zu steuerlichen Einbußen führe. Herr Stankat sehe das steuerliche Problem ebenfalls, jedoch könne dieses nicht der Kreis lösen, hier müsse man selbstständig mit der Finanzverwaltung eine Lösung finden. Weiter führt er aus, dass bereits jetzt eine erhöhte Sachkostenpauschale von 1,33 Euro/Stunde bei separaten Mietaufwendungen für die Kindertagespflege möglich sei.