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ALLRIS - Auszug

17.09.2020 - 4.4 Einführung einer "Gemeindeschwester" auf Amtseb...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Löhmann führt in die Vorlage ein. Frau Lange möchte wissen, ob die Gemeindeschwester eine assistierende Rolle neben den ärztlichen Strukturen übernehmen solle und wie sie sich von den Rinkiekern unterscheide. Frau Sass führt aus, dass die Verwaltung den präventiven und sozialraumorientieren Ansatz favorisiere. So soll den betroffenen Personen ab 70 Jahren möglichst lange ein Leben in häuslicher Selbstständigkeit gewährt werden. Hierfür würde die gesamte Lebenssituation und –umstände erfasst werden, um möglichen, aufkommenden Defiziten bestmöglich und frühzeitig entgegenwirken zu können. Das Konzept habe drei Hauptaspekte: Prävention, Sozialraum und Öffentlichkeit. Außerdem sei das vorliegende Konzept eine professionelle Ergänzung zu bereits bestehenden Strukturen. Es seien keine Doppelstrukturen mit Initiativen wie den Rinkiekern oder dem AGnES-Konzept (medizinisch-pflegerischer Ansatz mit Delegation von Hausbesuchen und medizinischen Tätigkeiten durch Hausärzte an besonders qualifiziertes Personal) zu befürchten. Außerdem seien die Rinkieker deutlich niedrigschwelliger angelegt. Die Gemeindeschwestern sollen im Idealfall ein sozialpädagogisches Studium abgeschlossen haben und zusätzlich Erfahrungen im pflegerischen Bereich vorweisen können. Im Gegensatz zu den Rinkiekern betreuen die beiden Gemeindeschwestern nicht dauerhaft die Anspruchspersonen, sondern werden diese i.d.R. dreimal Vorort besuchen und entsprechende Daten ermitteln (1. Erfassung der Lebenssituation, 2. Präzisierung des Bedarfes, 3. Evaluation).

 

Herr Pahl wünscht sich, dass das Konzept insgesamt noch stimmiger werde. Frau Hunger erinnert daran, dass das Konzept der Gemeindeschwester eher eine pflegerische Ausrichtung habe, statt einer präventiven. Frau Löhmann erklärt, dass dies bei der ersten Umsetzung tatsächlich so gewesen sei. Allerdings habe man festgestellt, dass die pflegerische Ausrichtung inzwischen durch das AGnES-Konzept (in Schleswig-Holstein ausgeführt durch die sog. NäPAs) bereits abgedeckt sei. Daher sei eine andere Ausrichtung bei der zweiten Umsetzung notwendig geworden.

Herr Jeenicke empfindet den Begriff der „Gemeindeschwester“ als unpassend und zudem irreführend, gleichwohl halte er das Rahmenkonzept für richtig und notwendig.

 

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Anlagen zur Vorlage