17.09.2020 - 4.1 Bericht der KOSOZ zum Landesrahmenvertrag
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 17.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Nielsen hält einen kurzen Impulsvortrag. Die entsprechende Präsentation ist dem Protokoll angehängt. Herr Dr. Schmidt erkundigt sich über die möglichen Folgen einer ausbleibenden Einigung zwischen Leistungsträger und –erbringer. Herr Nielsen versichert, dass die KOSOZ hierauf vorbereitet sei. Dank eines Masterplans sei man auch dann weiterhin handlungsfähig.
Die KOSOZ achte auf hohe Qualität, so Herr Nielsen. Die Leistungsfähigkeit sei auch bei einer Verschärfung der Corona-Situation haltbar. Bisher habe die Kulanzregelung Schleswig Holstein sichergestellt, dass die Leistungserbringer weiterhin ihre notwendigen Gelder erhalten haben. Die Betretungsverbote in den Einrichtungen seien aufgehoben, so dass im Normalbetrieb die Tätigkeiten wieder aufgenommen wurden. Insofern sei eine Verlängerung der Kulanzregelung obsolet. Sollten beispielsweise einzelne Werkstätten aufgrund der Hygiene- und Abstandsregelungen die Tätigkeit nicht vollumfänglich aufnehmen können, so wäre das im Einzelfall mit dem Kostenträger bilateral zu besprechen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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531,4 kB
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