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ALLRIS - Auszug

02.09.2020 - 5.2 Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Radv...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wersig führt in die Vorlage ein. Herr Weber spricht sich für die neue Fassung der Richtlinie aus, da er Haltebügel mit Überdachung für sinnvoll halte. Herr Riemenschneider möchte, dass die Überdachung kein Kriterium für den Anspruch auf die Förderung sei. Herr Brunkhorst betont, dass beim Neubau in der Rosenstraße eine Überdachung und zusätzlich Seitenwände für den Fahrradunterstand gewünscht waren. Die Begründung hierfür sei der erhöhte Schutzbedarf von hochwertigen Fahrrädern und e-Bikes gewesen – dies gelte auch für Unterstände anderswo. Herr Birnbaum erklärt, dass eine Diskussion hierüber obsolet sei, da die Richtlinie bei den öffentlichen Anlagen eine Förderung unabhängig von der Bedachung vorsieht.

Die aktuell vorgesehene Fördersumme von 2 Mio. Euro entspräche dem Betrag der vorherigen Richtlinie, so Herr Schrenk. Dies solle im Beschluss noch klarstellend ergänzt werden, da es aus dem Beschluss des Kreistages zur Verlängerung der Richtlinie nicht eindeutig hervorgehe. Herr Ziebuhr erkundigt sich über die Höhe der ausgezahlten Fördermittel der letzten Jahre und ob eine Beibehaltung der Summe sinnvoll sei. Dies seien im ersten Jahr 2 Mio. Euro und im zweiten Jahr 1,4 Mio. Euro gewesen, so Herr Birnbaum. Die Beibehaltung dieser Fördersumme sei empfehlenswert.

Herr Wersig erkundigt sich, was unter den in Punkt 5.6. genannten privaten Antragsstellern zu verstehen sei. Hierbei handele es sich um größere private Antragssteller (Unternehmen), so Herr Birnbaum. Diese hätten hierdurch ebenfalls die Gelegenheit zur Förderung des Radverkehrs. Herr Evermann stellt daraufhin den Antrag, dass dieser Punkt gestrichen werde oder alternativ diese Unterstände öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, da sie mit öffentlichen Geldern finanziert worden seien. Herr Schrenk möchte eine Anpassung der Richtlinie, um einen ungewollten Anspruch von kleinen Antragsstellern unmissverständlich auszuschließen. Herr Birnbaum empfiehlt eine Bagatellgrenze.

 

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Antrag der AfD-Fraktion:

Die AfD-Fraktion beantragt, dass der Punkt 5.6. der Richtlinie (Förderung von privaten Antragsteller) gestrichen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

4

 

4

SPD

 

3

 

3

B 90/ Die Grünen

 

2

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

 

1

 

1

Gesamt

2

10

-

12

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

Die Fraktion beantragt, dass der Punkt 5.6.i) der Richtlinie (Förderung v. priv. Antragsteller) um eine Bagatellgrenze in Höhe von 20.000 Euro ergänzt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

12

-

-

12

 

 

Antrag der AfD-Fraktion:

Die AfD-Fraktion beantragt, dass der Punkt 5.6. der Richtlinie (Förderung v. priv. Antragsteller) um die Bedingung der öffentlichen Zugänglichkeit erweitert wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

1

3

 

4

SPD

 

2

1

3

B 90/ Die Grünen

 

1

1

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

 

1

 

1

Gesamt

3

7

2

12

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg gemäß Anlage, inkl. der oben beschlossenen Änderung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

12

-

-

12

 

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Anlagen zur Vorlage