31.08.2020 - 4.1 Einführung einer "Gemeindeschwester" auf Amtseb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mo., 31.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Karin Sass
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Löhmann und Frau Sass führen in die Vorlage ein. Frau Sass führt aus, dass es zwei Ansätze gebe: den ärztlich-medizinischen Ansatz und den präventiven Ansatz. Das Konzept der „Gemeindeschwester“ lege den Fokus auf Prävention. So soll den betroffenen Menschen möglichst lange ein Leben in häuslicher Selbstständigkeit gewährt werden.
Frau Jahn erkundigt sich über die vorgesehene Altersbegrenzung. Frau Sass erklärt, dass die aktuell vorgesehene Altersgrenze von 70 Jahren lediglich ein diskutierbarer Vorschlag sei. Sie weist jedoch darauf hin, dass eine feste Gruppe definiert werden muss, damit sich die entsprechenden Personen angesprochen fühlen. Frau Löhmann merkt an, dass ein zu niedriges Einstiegsalter die Zahl der angesprochenen Personen zu weit erhöhe – dies wäre nicht zielführend. Frau Jahn empfände eine etwas offenere Formulierung der Altersgrenze („sollte“ 70 Jahre betragen) für angemessen, da so auch besonders betroffene Einzelfälle unterhalb der Grenze Anspruch erhalten könnten.
Frau Hahn-Fricke empfindet den Namen „Gemeindeschwester“ inzwischen nicht mehr als zutreffend. Sie hat Bedenken bezüglich der Weitergabe an freie Träger und außerdem befürchtet sie Doppelstrukturen, bspw. mit den Rinkiekern. Frau Sass erklärt, dass das vorliegende Konzept eine professionelle Ergänzung zu bereits bestehenden Strukturen sei. Zu den freien Trägern merkt Frau Löhmann an, dass die professionellen Helfer in den Gemeinden räumlich gegenwärtig sein müssen. Wohlfahrtsverbände könnten dies gewährleisten und seien zudem gut mit Ärzt*innen und Krankenhäusern vernetzt. Dies decke sich ausgezeichnet mit dem präventiven Ansatz. Außerdem seien Wohlfahrtsverbände nicht auf eine Gewinnmaximierung ausgerichtet. Herr Wersig möchte, dass die Maßnahme zum Abschluss evaluiert wird.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt das Rahmenkonzept zur modellhaften Erprobung präventiver Hausbesuche und seniorenbezogener Sozialraumarbeit auf Amtsebene gemäß Ziff. 2 der DrS/2020/178 und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis dieses Konzeptes die weiteren Umsetzungsschritte vorzunehmen, insbesondere die Auswahl des/der Projektraumes/-räume den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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54,6 kB
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