25.08.2020 - 3.4 Antrag des Trägervereins KZ-Gedenkstätte Kalten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Datum:
- Di., 25.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schleicher leitet die Besprechung der Vorlage: DrS/2020/149 mit einem Vortrag des Vorlagensachverhalts ein.
Herr Brunkhorst unterstreicht die Bedeutung der Gedenkstätte für die politische Bildung und die besondere Wirkung der im Wald liegenden Gedenkstätte für junge Leute.
Herr Kütbach, Vorsitzender der KZ-Gedenkstätte, bedankt sich für die lobenden Worte und für die Einladung zur Sitzung. Im Anschluss führt er aus, dass sich Gedenkstätten in Schleswig-Holstein im Allgemeinen eines zunehmenden Interesses erfreuen – u.a. auch dank der geleisteten Fördermittel. Die Förderungen laufen vorerst bis zum Ende dieses Jahres. Laut Herrn Kütbach haben das Land, der Kreis Pinneberg und die Stadt Kaltenkirchen bereits anschließende Förderungen zugesagt. Das momentane Wachstumsziel des Vereins sei sowohl eine Verbesserung der personellen Ausstattung als auch eine institutionelle Förderung. Es sei geplant, eine weitere hauptamtliche Fachperson für Schulungen und Förderanträge zu gewinnen. So sei die Antragsstellung für das Förderprogramm „Jugend erinnert“ des Bundes sehr aufwendig gewesen und ohne Hauptamt nicht realisierbar. Das Ehrenamt werde hierdurch nicht verdrängt und sei weiterhin neben der hauptamtlichen Unterstützung erforderlich.
Herr Schuchardt betont, dass der Bedarf nachvollziehbar sei und die Einrichtung die Möglichkeit zur Erweiterung erhalten solle. Er fragt, warum es keinen Finanzierungsvertrag gebe und wie sich andere, ähnliche Einrichtungen finanzieren. Herr Kütbach erläutert, dass das mediale Interesse Corona-bedingt bedauerlicherweise gehemmt war. Eine nachhaltige Förderung sei das gewünschte Ziel. So sollten Bund, Land, zwei Kreise und eine Stadt als Förderer gewonnen werden. Darüber hinaus sei auch eine Förderung durch die AktivRegion Holsteiner Auenland in Aussicht gestellt worden. Herr Czichy betont, dass eine dreijährige Förderung im Vergleich zur bisherigen jährlichen Förderung einen „Quantensprung“ darstelle. Im Anschluss bedankt sich Herr Mann für die Ausführungen und für die wertvolle Arbeit des Vereins. Die Bedeutung der Arbeit werde fortlaufend wichtiger, da die Generation der Zeitzeugen schwinde. Infolgedessen spricht sich die CDU-Fraktion für den Beschlussvorschlag B aus. Herr Köppen schließt sich dem an, bittet aber darum, dass man sich bis 2022 mit dem Kreis Pinneberg zusammensetzen möge, um diesen einzubeziehen. Frau Klein bittet zusätzlich um eine Mitteilung über die entsprechende Entwicklung der Schülerzahlen.
Der Vorsitzende lässt über Beschlussvorschlag B abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Förderung der KZ-Gedenkstätte Springhirsch wird als Ausnahme gemäß Ziff 3.7 der Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 anerkannt. Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V soll in den Jahren 2021-2023 im Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg über die Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 eine Förderung in Höhe von bis zu 30 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten der Maßnahme erhalten.
Ausnahmsweise wird gemäß Ziff.2.3 der Richtlinien einer Förderung zur Deckung laufender Betriebskosten zugestimmt.
Der Trägerverein soll daher mit folgend genannten, seitens des Fachdienstes im Rahmen der Antragsprüfung ermittelten Summen maximal gefördert werden:
Haushaltsjahr 2021: 29.987,00 €
Haushaltsjahr 2022: 32.135,00 €
Haushaltsjahr 2023: 35.400,00 €
Bei den genannten Summen handelt es sich um die beantragten Beträge für die Jahre 2021, 2022 und den Höchstbetrag für das Jahr 2023.
Bei der Kostenbeteiligung der Kreises Segeberg in Höhe von höchstens 30 % der als förderfähig anerkannten Kosten fehlt dem Trägerverein im Haushaltsjahr 2023 eine Summe in Höhe von 4.150,00 Euro. Diese Summe muss vom Trägerverein selbst oder von übrigen Zuwendungsgebern erbracht werden.
Die Förderung durch den Kreis wird nur dann gewährt, wenn seitens des Trägervereins die Gesamtfinanzierung der Gedenkstätte durch Eigenbeteiligung und die Beteiligung der übrigen Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
152 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
481,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
119,9 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
340,5 kB
|