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ALLRIS - Auszug

18.06.2020 - 4.1.1 Änderung der Geschäftsordnung für die/den ehren...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Fraktionen haben im Vorfeld zum Sozialausschuss informell über die notwendigen Anpassungen der Geschäftsordnungen beraten. Hervorzuheben sei, dass man den/die Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen in den/die Beauftragte/n für Menschen mit Beeinträchtigung umbenennen wolle. Zu diesem Begriff gebe es einen Vermerk von Herrn Luckow, Büro für Chancengleichheit und Vielfalt der Kreisverwaltung, der diesem Protokoll als Anlage beigefügt werde. Viele Anpassungen seien redaktioneller Art, da man sich ein Team von bis zu drei Personen als Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung vorstellen könne (vgl. § 1 Abs. 1 GO).

 

Mit dem Rechtsamt sei laut Frau Löhmann zu § 2 Abs. 5 GO abgestimmt, dass der/die Beauftragte/n bzw. die Teammitglieder im Gegensatz zum/r Vorsitzenden eines Beirates nicht an nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten des Sozialausschusses oder der anderen Gremien teilnehmen dürfte/n. Der jeweilige Ausschuss könne beschließen, sie als Sachkundige im Sinne des § 16 b Abs. 2 KrO anzuhören. Auch in diesem Falle dürfe der/die Beauftragte nicht an der Aussprache und an der Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen. Ein Zugriff auf die nicht öffentlichen Vorlagen in Allris dürfe ebenfalls nicht gewährt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Zu § 4 Abs. 1 (Zugriff der/s Beauftragten auf den öffentlichen Teil von Allris) besteht Einvernehmen, dass dieser Absatz gestrichen werden kann, weil jedermann Zugriff auf den öffentlichen Teil von Allris hat.

 

 

In § 2 Abs. 8 soll gemäß Verwaltungsvorlage ergänzt werden, dass die Teammitglieder zwar gleichberechtigt sind, jedoch unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte haben sollen.

 

Zu § 6 Abs. 4 wird der Änderungsvorschlag eingebracht, dass „erwartet wird, dass die zum/r Beauftragte/n für Menschen mit Beeinträchtigung zu bestellende Person einen Bezug zum Kreis Segeberg hat.“ Auch „soll sie kein Mitglied des Kreistages oder seiner Ausschüsse sein“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

Die Grünen

1

1

 

2

FDP

1

 

 

1

AFD

 

1

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

10

2

 

12

 

Frau Löhmann erklärt, dass der Kreistag als das höchste Entscheidungsorgan des Kreises die Letztentscheidung über die zu bestellende/n Beauftragte/n treffe und der Sozialausschuss lediglich einen Vorschlag für die Personalie machen könne, von dem der Kreistag abweichen könne.

 

Pause: 19:30 – 19:45

 

Im Sozialausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass der Kreistag den Bestellungsbeschluss abschließend trifft und vom Vorschlag des Sozialausschusses abweichen kann. Für § 6 Abs. 6 wird aus Klarstellungsgründen folgende Formulierung für einen neuen zweiten Satz zur Abstimmung gestellt: „Der Kreistag kann dabei weitere Personen vorschlagen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

 

3

 

3

Die Grünen

 

2

 

2

FDP

1

 

 

1

AFD

 

 

1

1

WI-SE

 

 

1

1

Gesamt

5

5

2

12

 

Es wird über den geänderten Gesamtvorschlag zur Geschäftsordnung unter Einbeziehung der Änderungen zu § 4 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 4 abgestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

3

 

 

3

Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AFD

 

1

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

11

1

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage