11.06.2020 - 3.3.4 Neuaufstellung der einkommensunabhängigen Gesch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 11.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pohlmann führt aus, dass der TOP 3.3.4, 3.3.5 und 3.3.6 an dieser Stelle gemeinsam beraten werden. Er erklärt, dass die Horte nach den Vorstellungen des Bundesgesetzgebers auslaufen und die Kinder ab 2025 stattdessen
die OGS Betreuung nutzen sollen. Die Verwaltung schlage für den Beschuss vor, gemäß Variante 3 die Weitergewährung der einkommensunabhängigen Hortermäßigung vorerst bis zum 31.07.2021 zu begrenzen. Weiter weist er darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises handele und mit coronabedingten Ausfällen auf den Haushalt 2021 zu rechnen sei.
Herr Schuchardt vertritt die Auffassung, dass man keine Lücke entstehen lassen sollte und favorisiert deshalb Variante 2. Auch Frau Saggau spricht sich für Variante 2 aus. Sie wünscht einen regelmäßigen Sachstandsbericht. Herr Schroeder erklärt ebenfalls, dass die Fraktion für Variante 2 stimmen werde. Er stellt einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag, über diesen lässt der Vorsitzende abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung für Hortkinder wird beibehalten bis zum 31.12.2024 (Ende der Übergangsphase in der Kita Reform mit anschließender Überführung in das Zielsystem). Im Jahr 2022 wird die Verwaltung die aktuelle Sachstandslage erneut prüfen und der Politik zur weiteren Befassung eine Vorlage erstellen.
Kommunen, in denen noch Hortbetreuung stattfindet, sind aufgefordert, bis zum 31.07.2021 ein Konzept zum Übergang auf die schulische Ganztagsbetreuung vorzulegen. Diese Konzepte sollen spätestens zum 31.07.2022 verbindliche Maßnahmen beinhalten.