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ALLRIS - Auszug

10.06.2020 - 3.2 Sachstandbericht Gigabitstudie für den Kreis Se...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf die Fragen von Herrn Ahrens trägt Herr Hartmann vor, dass es einen Zeitplan gibt. Dieser werde dem Protokoll beigefügt. Der Projektkoordinator werde die Gemeinden zukünftig im weiteren Projektverlauf unterstützen. Herr Landrat Schröder ergänzt: Ca. 70 % der Sach- und Personalkosten werden gefördert.

 

Herr Holowaty möchte wissen, welche maximale Geschwindigkeit und welche Technologie vorgesehen sind. Herr Hartmann erläutert, dass die vom Bund geförderten Projekte eine Versorgung voraussetzt, die weniger Leistung als 30 Mbit umfasst. Die „weißen Flecken“ sollen möglichst alle im Folgeprojekt ausgebaut werden.

Herr Demmler und Herr Giering fragen nach, ab wann und mit welchem Detailierungsgrad Daten für die Anschlussmöglichkeiten der Haushalte abgefragt werden können. Eine Liste mit den Hausadressen liege vor und könne durch die Gemeinden bei FD 61.00 angefragt werden, antwortet Herr Hartmann.
 

Da der Ostkreis von der Studie ausgenommen ist, fragt Herr Pütz nach dem aktuellen Stand in diesem Bereich. Hierzu wird durch Herrn Schröder erläutert, dass der Bereich im Nordosten des Kreises größten Teils aus Gemeinden besteht, die die Aufgabe des Breitbandausbaus an den WZV übertragen haben. Der WZV hat die Ausbaugebiete in Cluster/Breitbandinitiativen eingeteilt. Der Großteil der Cluster ist fertig ausgebaut und bereits in Betrieb. In 2020 startet der WZV die Anschlussabfrage zu einem weiteren Ausbaucluster, der Breitbandinitiative 3. Ansprechpartnerin für die Gemeinden und Interessierte ist Frau Franziska Saul.

 

Auch nach Durchführung der Gigabitstudie und des Folgeprojektes, wird es Kommunen geben, die offiziell 30 Mbit über die Hausanschlüsse beziehen können, tatsächlich aber diese Leistung nicht erhalten, da nicht Breitband sondern Kupferkabel verlegt sind. Dies gilt vor allem für Städte im Kreis Segeberg, wie bspw. Bad Segeberg. Diese Gebiete werden „graue Flecken“ genannt und sind zum jetzigen Zeitpunkt über die Bundesförderung im Ausbau nicht förderfähig.

 

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