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ALLRIS - Auszug

26.05.2020 - 3.8 Antrag der CDU-Fraktion Nachtragshaushalt

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Malassa erläutert den Antrag damit, dass Einflüsse durch Corona auf die Haushaltslage zu erwarten seien und die mittelfristige Finanzplanung betroffen sei. Die Steuerschätzungen seien nicht mehr so positiv, man müsse vorbereitet sein.

 

Herr Schroeder sieht keine Begründung für einen Nachtragshaushalt zum jetzigen Zeitpunkt, da die Ausmaße der Einbußen unbekannt seien. Der Landrat bestätigt dies und ergänzt, dass die Veränderungen erst 2021/2022 Auswirkungen auf den Kreishaushalt haben werden. Die Kreisumlagengrundlagen verändern sich immer mit 1 Jahr Verzögerung. Die Haushaltsplanung für 2021 müsse sorgfältig erfolgen, es sei aber noch zu früh für Prognosen. Für 2020 seien zur Zeit keine Defizite zu erwarten. Der Landrat gibt weiter zu bedenken, dass die zu Ziffer 1 des Antrags geforderte Auflistung aller freiwilligen Leistungen einen enorm großen Aufwand bedeuten würde, da jeder Vertrag händisch herausgesucht und aufgelistet werden müsste. Dies sei im Jahr 2011 bereits einmal erfolgt. Im Haushaltsvorbericht auf Seite 41 seien außerdem die Verträge über freiwillige Leistungen mit großen Auftragssummen aufgelistet.

 

Herr Köppen hält eine Auflistung der freiwilligen Leistungen zu den nächsten Haushaltsplanungen für sinnvoll. Herr Weihe verweist auf die Berichte, wonach eine Vielzahl der Mitarbeiter der Kreisverwaltung durch die Corona-Situation enorm belastet seien. Er empfinde den Antrag mit der Bearbeitungsfrist 10.06.2020 als Frechheit, dies sei nicht leistbar.

 

Herr Schroeder wirft die Frage auf, ob tatsächlich an den freiwilligen Leistungen gespart werden solle. Es handele sich vielfach um Beratungs- und Präventivleistungen, bei denen sich die Frage stelle, ob diese eingespart werden sollten, da ansonsten an anderer Stelle hohe Kosten entstünden.

 

Herr Roth zieht den Antrag aufgrund der Ausführungen zurück. Herr Malassa zeigt sich zufrieden, dass die Verwaltung Handlungsbedarf für 2021 und 2022 sehe.

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Anlagen zur Vorlage