Inhalt
ALLRIS - Auszug

10.03.2020 - 3.1 Berichtswesen – Darstellung im IKVS

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Laier (IKVS) stellt eine Präsentation über die Möglichkeiten von IKVS zum Berichtswesen mit Kennzahlen vor. Mit den Kennzahlen sei dann auch ein Benchmarking möglich. Auf Nachfrage der Vorsitzenden erklärt Herr Laier, dass eine Kosten-Leistungsrechnung nicht Teil des IKVS sei.

Frau Schultz fragt, wie ein Benchmarking möglich sei zwischen Kreisen, wenn diese unterschiedlich arbeiteten.

Herr Laier erklärt, dass dann die verschiedenen Varianten der Kreise miteinander verglichen würden, es sei aber auch möglich, nur in Teilengleich arbeitende Kreise ins Benchmarking zu nehmen.

Herr Köppen fragt, ob die Nutzung des Benchmarking notwendig sei und erklärt, dass diese Arbeit nur möglich sei, wenn die anderen Kreise Daten lieferten. Dies wird von Herr Laier bestätigt und zudem müsse sichergestellt werden, dass die Daten auch geliefert würden.
Frau Kind erklärt, dass zwei Berichte bisher in das IKVS übertragen wurden. Bei dem Präsentierten handele es sich um einen Vorschlag, um die Anforderungen des Hauptausschusses erfüllen zu können. Ziel sei es, das gesamte Berichtswesen über IKVS abzubilden. Das Benchmarking habe auch Vorteile beim Planen zukünftiger Handlungen.

Herr Köppen  erklärt, dass auch alle bürgerlichen Ausschuss-Mitglieder in IKVS geschult werden müssten und fragt, bis wann die Umstellung durchgeführt werden solle.
Herr Laier erklärt, dass alle Daten in den Berichten vorgehalten würden und weitere Zahlen schnell umgesetzt werden könnten. Es sei nur wichtig, dass das verfolgte Ziel bestimmt sei.

Der Kreispräsident stellt zur Diskussion, ob dieses Verfahren nütze. Es sei zu klären, wie die Daten in das System kämen und ob unterjährige Stichtage möglich seien.
Herr Laier berichtet, dass aus früheren Erfahrungen bereits unnötige Kennzahlen entfernt worden seien und nur die sinnvollen Zahlen gepflegt werden müssten.
Frau Schultz erklärt, dass die Präsentation nur einen Einstig in dieses Thema darstellen sollte. Die Fallzahlen mit Kennzahlen zu untermauern sei gut. Es solle zunächst ausprobiert werden und keine Details in dieser Sitzung besprochen werden.

Herr Schroeder (FDP) erklärt, dass bereits viele Zahlen ausgemustert worden seien. Was noch übrig sei, sei vergleichbar mit dem, was aktuell in den Berichten enthalten sei und er weist darauf hin, dass nicht alle Ziele erfasst werden könnten.
Herr Köppen fragt, wie es weitergehen solle und welche Zeitschiene geplant sei.

Frau Kind erklärt, dass sowohl die Politik als auch die Verwaltung die Handhabung von IKVS üben müsse. Im Mai sei ein Workshop mit den Führungskräften geplant, damit diese im Thema der Zielfindung unterstützt werden könnten. Zum Haushalt 2021 sollten dann bestimmte Bereiche optimiert sein. Erste Ergebnisse würden Ende des Jahres sichtbar sein, der gesamte Prozess werde sich aber über Jahre erstrecken, da die vorhanden Ressourcen sich direkt auf die Zeitplanung auswirkten. Weiterhin müssten Schnittstellen im Einzelfall geprüft werden.

Der Landrat erklärt, dass die Präsentation zeigen sollte, was IKVS anbieten könne. Zum Ende des Jahres könne es dann einen ersten Aufschlag geben. Die Fachbereiche und Fachdienste hätten bereits zum Teil operative Ziele. Weiterhin sei auch die Exaktheit der Berichte zu klären. Der größte Teil der Arbeit liege weiterhin vor Politik und Verwaltung und die heutige Präsentation sollte dazu dienen aufzuzeigen, dass IKVS die Basis bilden könne.

Die Vorsitzende bestätigt, dass es heute um die Schaffung eines Überblicks gehe. Da das Ehrenamt mit einigen Kennzahlen aktuell nicht zufrieden sei, müssten die Anpassungen jetzt angegangen werden. Diese Aufgabe sei in den Fachausschüssen vorzunehmen.

Herr Köppen geht davon aus, dass die bisherigen Berichte bis zur Umstellung weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Auf seine Nachfrage antwortet der Landrat, dass die Themenbereiche Berichtswesen und Beschlusscontrolling inhaltlich abzugrenzen seien.

Herr Malassa möchte wissen, ob das IKVS nur zur Überwachung der Leistungsfähigkeit des Kreises dienen solle und nicht zur Überwachung der Mitarbeiter*innen.
Der Landrat erklärt, dass keine Überwachung der Mitarbeiter stattfinden solle. Die Daten seien auch de facto nicht auf einzelne Mitarbeiter*innen übertragbar.