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ALLRIS - Auszug

10.03.2020 - 3.6 Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen: Energiegut...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hansen stellte die Frage, was die ökologischste Lösung sei. Es werde aktuell nur eine Jahresbetrachtung gemacht und dieser Zeitraum müsse länger sein.

Herr Schröder (FDP) erklärt, dass es Aufgabe der Architekten sei, die Vorgaben des Bauherrs umzusetzen. Er frage sich, wie dies aktuell berücksichtigt werde.
Frau Lexau erklärt, dass es bereits Aufgabe der Ingenieure sei, eine längerfristige Betrachtung durchzuführen. Eine Erarbeitung habe bei den letzten Bauvorhaben stattgefunden und wurde im Bauausschuss vorgestellt. Es wurden fünf Varianten erarbeitet und darüber wurde abgestimmt. Es sei aber unklar, welche Zahlen bei Berechnungen für die Zukunft genutzt werden könnten.

Herr Ahrens erklärt, dass kein Mehrwert ersichtlich sei und daher keine Zustimmung erteilt werde.

Herr Evermann erklärt, dass die Energieuntersuchungen zu spät kämen und falsches Misstrauen gegenüber den Architekten und Ingenieuren ausstrahlten.

Herr Schröder (FDP) erklärt, dass er die Meinung teile, dass eine genaue Betrachtung nicht möglich sei, da die zukünftige Entwicklung der Technik nicht vorauszusehen sei.

Frau Lexau erklärt, dass die CO2-Betrachtung bereits bei der bisherigen Planung berücksichtigt werde, sowie die Rechtvorschriften und die erarbeiteten Möglichkeiten im Bauausschuss vorgestellt wurden.

Anhand eines Schaubilds zeigt Frau Prof. Täck, dass anfänglich teurere Varianten sich langfristig amortisieren könnten.
Herr Schröder (FDP) erklärt, dass der Antrag unnötig sei.

Herr Wulf erklärt, dass die Gutachten die Verschmutzungen und die CO2-Belastungen zeigten. Die CO2-Vermeidung müsse betrachtet werden, um die Umwelt zu schützen. Die Umwelt solle eine wichtigere Rolle spielen als die Kosten. Nur so könne generationsübergreifend geplant werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt bei allen kreiseigenen Hochbauvorhaben in Zuge der Vorplanung nach HOAI  (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) auf Basis der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein Energiegutachten aufstellen zu lassen, in dem naheliegende, sich aufdrängende energetische Gebäudedämm- und Wärmeversorgungssysteme gegenüber gestellt und untereinander verglichen werden. In der Regel sind mindestens drei unterschiedliche Systeme zu untersuchen. Die Menge des CO2 Ausstoßes von fossilen Wärmeerzeugern ist beim Kostenvergleich mit zu berücksichtigen. Die Höhe des Kostenansatzes sollte sich an den Empfehlungen des UBA orientieren. Neben den Investitionskosten sind auf lange Sicht als entscheidender wirtschaftlicher Faktor auch die Betriebskosten über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren mit zu erfassen. Der zugleich wirtschaftlichsten und umweltverträglichsten Lösung aus Investitions- und Betriebskosten ist der Vorzug zu geben. Mit dieser Vorzugslösung soll dann die weitere Planung ab Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung) fortgesetzt werden.

 

Die Kosten für ein Energiegutachten betragen aus eigener Erfahrung (EFH Neubau) etwa 2,5% der gesamten Planungskosten für das Bauvorhaben. Dieser geringe Mehraufwand amortisiert sich durch Einsparungen bei den Energiekosten in der Regel bereits nach wenigen Jahren (eigenes EFH nach einem Jahr).

 

Die Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung sollen bei der Erstellung des Gutachtens auf Seiten des Auftraggebers beratend mit eingebunden werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Bei Stimmengleichheit abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

 

3

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

 

1

 

1

AfD

 

1

 

1

WI-SE

 

1

 

1

Gesamt

6

6

 

12

 

 

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Anlagen zur Vorlage