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ALLRIS - Auszug

05.03.2020 - 3.1 Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Höppner-Reher, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Segeberg, stellt die Referentinnen Frau Wulf und Frau Böttcher kurz vor und übergibt das Wort.

 

Frau Wulf bedankt sich für die Einladung und die Möglichkeit, der Vorstellung ihrer Arbeit und der „Istanbul-Konvention“.

Ziel der Konvention sei die unbedingte Stärkung der Gleichstellung der Frau und die Bekanntmachung der Konvention in unserer Gesellschaft. Sie ruft auf, im Alltag mit der Istanbuler Konvention zu argumentieren, die Gewalt an Frauen zu benennen und auch darüber landesweit zu berichten.

 

Auf Nachfrage von Frau Lange, wie Mädchen in islamischen Familien geschützt werden können, antwortet Frau Wulf, hier müsse mit der islamischen Community in Kontakt gekommen und für Gewaltfreiheit geworben werden. Die islamische Zentrale in Hamburg spreche sich deutlich gegen Gewalt gegen Frauen aus. Frau Wulf betont, dass dies nur ein kleiner Teil der Problemlage sei.

 

Herr Schuchardt fragt, wie den Frauen geholfen wird, die wegen mangelnden Plätzen in den Frauenhäusern abgewiesen werden müssen.

Frau Wulf erläutert, dass die Fachberatungsstelle erstmal deeskalierend wirke, die weiteren Möglichkeiten seien dann beschränkt. Hinzu komme ein großes Problem mit der Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum für die betroffenen Frauen und deren Kinder.

 

Frau Grote fragt, wie es dazu kommt, dass Frauen aus Norderstedt in Hamburger Frauenhäuser eingewiesen werden und Hamburger Frauen in Norderstedt. Ebenfalls möchte sie wissen, wie die zur Verfügung gestellten Fördermittel abgerufen werden können und wie Kommunen an die Materialien zu den Hilfetelefonen kommen können.

 

Frau Wulf schildert, dass es Verträge zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein gibt, daher gibt es auch die Verteilung der Frauen zwischen Hamburger Frauenhäusern und Frauenhäusern in Schleswig-Holstein. Der Austausch zwischen den Frauenhäusern diene auch dem Schutz der Frauen. Dies gleiche sich in der Regel aus. Zu den Rufnummern der Hilfetelefone gibt es reichlich Informationsmaterial, welches z. B. bei den Fachberatungsstellen, den Gleichstellungsbeauftragten oder direkt unter www.hilfetelefon.de bereitgestellt werde.

 

Die Fördermittel gibt es seit 2018, Voraussetzung sei, dass das Projekt mit Frauen erarbeitet worden sei, weitere Informationen könne sie bei Interesse weitergeben.

 

Frau Wulf betont, dass die Konvention verpflichtende Teile enthalte und die Nichtbeachtung ein straftatrechtlicher Tatbestand sei. Die verpflichtenden Teile könne eine Frau vom Staat einfordern.

 

Auf Nachfrage von Frau Osterloh, wieviele Frauenhäuser lt. Konvention vorgehalten werden müssten, antwortet Frau Wulf, pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müsse 1 Familienplatz (= 2,56 Betten) im Frauenhaus vorgehalten werden.

 

Frau Grote bittet um Auskunft, wieviele Frauen es noch in Frauenhäusern gibt, die bei vorhandenem Wohnraum aus diesen ausziehen könnten. Frau Wulf erklärt, dass die Schaffung von Frauenwohnprojekten sehr schleppend sei und dass nicht genügend Wohnraum für betroffene Frauen vorhanden sei. Eine genaue Zahl könne nicht angegeben werden.