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ALLRIS - Auszug

27.02.2020 - 2.3 Informationen des Landrates

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Wortprotokoll

 

Der Landrat richtet Grüße aus der Partnerstadt Pölva in Estland aus, in der er gemeinsam mit Herrn Jankowski zu einem umfangreichen Programm zu Besuch gewesen sei. Im Jahr 2023 werde das 30-jährige Jubiläum der Partnerschaft in Estland gefeiert. Die Partnerschaften würden vor allem unter den Schulen zunehmen, es sollen jedoch auch Seniorenpartnerschaften eingeleitet werden. Im Mai 2020 würden deutsche Kindergärtnerinnen nach Estland reisen.

 

Der Landrat gibt die Zahlen für zugewiesene Flüchtlinge bekannt. Im Jahr 2019 seien es 436 Personen gewesen, die dem Kreis Segeberg zugeordnet und die untergebracht worden seien. Für das Jahr 2020 würde derzeit mit ca. 500 Flüchtlingen gerechnet werden. Ende der 9. KW seien dem Kreis 91 Personen zugewiesen worden. In der Unterkunft Warder seien derzeit 12 Personen untergebracht, die Einrichtung würde Ende März voraussichtlich jedoch leer sein.

 

Der Landrat berichtet, dass im Kreis Segeberg bisher kein bestätigter Fall des Corona-Virus vorliege. Es würde drei Verdachtsfälle geben, von denen sich zwei als negativ erwiesen hätten. Der dritte Fall befinde sich in der Überprüfung.

Der Fachdienst 53.30 Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz befinde sich aktiv in der Vorbereitung. Der Kreis sei unter anderem aufgrund der Masernfälle an zwei Schulen im letzten Jahr gut vorbereitet und erprobt und er sehe z.Zt. keinen Anlass für größere Schritte. Der Landrat verweist auf die üblichen Hygienevorschriften wie gründliches Händewaschen, sich nicht die Hand reichen oder in die Armbeuge niesen. Die Presse gehe davon aus, dass sich der Virus weiter verbreiten werde und benennt 330 Fälle in Europa, davon 280 in Italien. In Deutschland liege der aktuelle Stand vom Mittag bei 26 bestätigten Fällen.

 

Auf Nachfrage erläutert der Landrat, dass man sich telefonisch an seine*n zuständige*n Hausärztin/Hausarzt wenden und das Vorgehen klären solle, sofern man Kontakt zu einer/einem Kranken gehabt hätte sowie Symptome aufweise. Es werde ein Abstrich gemacht und dieser untersucht. Sofern die Praxis den Abstrich ablehne, könne auch das Gesundheitsamt einen Abstrich entnehmen. Bei der Untersuchung genüge ein einfacher Mundschutz, es sei kein Schutzanzug nötig. Der Kreis Segeberg stehe in engem Kontakt mit dem Gesundheitsministerium sowie dem Robert-Koch-Institut.

 

Auf Nachfrage erklärt der Landrat, dass die 91 zugewiesenen Flüchtlinge untersucht seien und sich vorher in der Erstaufnahmestelle Boostedt befänden. Er weist darauf hin, dass diese Personen sich bereits seit Beginn des Jahres in Deutschland befanden.

 

Auf Nachfrage erläutert der Landrat, dass man in einem Verdachtsfall von Corona vorerst vom Gesundheitsamt gebeten werde, sich nicht in die Öffentlichkeit zu begeben. Werde der Verdachtsfall bestätigt, so solle man unter Quarantäne in seinem häuslichen Umfeld oder einem Krankenhaus bleiben. Das Segeberger Krankenhaus hätte noch keine konkreten Maßnahmen getroffen, jedoch lägen im Rahmen der Pandemieplanung klare Pläne für die Krankenhäuser in Bad Segeberg und Henstedt-Ulzburg vor.

 

Herr Weihe erklärt, er habe heute Kontakt zu dem Robert-Koch-Institut gehabt und der Corona-Virus sei zahlenmäßig vergleichbar mit der normalen Grippe. Es gebe in Deutschland knapp 100.000 labormäßig bestätigte Fälle der Grippe, welches etwa der Zahl der labormäßig bestätigten Fälle des Corona-Virus in China entspreche. Bei einer starken Grippewelle gebe es 5-10 Mio. Erkrankte, welche auch nicht gleich unter Quarantäne gestellt würden. In Deutschland handle es sich um eine „Hab Acht“-Situation und er erinnert analog zum Landrat an die allgemeinen Hygienevorschriften. Es gebe Maßnahmen nach dem Grippeschutzgesetz sowie Pandemiepläne, die umgesetzt werden würden, jedoch erst, wenn das Robert-Koch-Institut die nächsthöhere Stufe ausrufe.

 

Der Landrat teilt den aktuellen Schuldenstand zum Stichtag 31.01.2020 mit. Dabei weist er darauf hin, dass der Betrag ab März 2020 wieder im Plus sei, da bisher die Kreisumlage noch nicht eingegangen sei.

 

Bezüglich des FAG-Entwurfes verweist der Landrat auf die Präsentation des Landkreistages. Er merkt an, dass der Symmetriekoeffizient von 1,0 noch nicht erreicht sei. Es würden 54 Mio. € „frisches“ Geld in das System einfließen, welches auf dem horizontalen Weg auf die Kommunen, Kreise, Städte usw. verteilt werde. Der Vorschlag von nur zwei Schlüsselmassen, Kreisen und Gemeinden, sei nicht mehr vorgesehen. Der Flächenfaktor sowie sinnvolle Bedarfsfaktoren wie die Kinderquote seien in dem Entwurf enthalten. Die kreisfreien Städte würden beim Steuersatz miteinbezogen, sodass dies über die  Kreisumlage auch Auswirkungen auf die Kreise hätte. Es gebe einen Vorwegabzug i.H.v. 35 Mio. € für Straßen sowie einen Vorwegabzug i.H.v. 7,5 Mio. € für Schwimmstätten. Zusammenfassend enthalte der Entwurf aus Sicht eines Kreises Licht und Schatten. Positiv hebt der Landrat erneut den Flächenfaktor sowie den Symmetriekoeffizienten hervor. Er macht darauf aufmerksam, dass die Simulationsrechnungen auf Basis von Zahlen aus dem Jahr 2019 sowie auf Basis von Steuerschätzungen beruhten. Am 04.03.2020 werde der LKT SH Stellung zu dem Entwurf beziehen.

 

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